Sachgebiet: Natur-, Landschaft-, Artenschutz / VG Regensburg, Urt. v. 10.01.2017 – RO 4 K 16.1290 / Weitere Schlagworte: Ausgleich der Realisierung eines Bebauungsplans / Landesrechtliche Normen: BayNatSchG
Leitsatz:
AnzeigeSoll der Erwerb einer Fläche im Rahmen der Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts in gleicher Weise dem Ausgleich der Realisierung eines Bebauungsplans dienen, verliert der naturschutzrechtliche Rechtfertigungsgrund seine Selbstständigkeit. Dies führt zur Rechtswidrigkeit der Vorkaufsrechtsausübung.
- Zum Volltext
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport