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[In eigener Sache] Landesanwaltschaft Bayern jetzt mit monatlicher Kolumne auf BayRVR

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Die Landesanwaltschaft Bayern konnte für eine monatliche Kolumne auf BayRVR gewonnen werden. Beginnend mit Januar 2017 stellt die Landesanwaltschaft am 15. eines Monats – ggfls. am darauf folgenden Werktag – eine für die Behörden und den Verwaltungsvollzug im Freistaat besonders bedeutsame Entscheidung vor.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

zu den wichtigsten Aufgaben der Landesanwaltschaft Bayern gehört die Prozessvertretung des Freistaats in den Verfahren vor dem BayVGH und dem BVerwG (ca. 1.850 Fälle jährlich) sowie die Umsetzung der darob gewonnenen Rechtsprechungserkenntnisse. Dies erfordert hoch spezialisierte Rechtskenntnisse sowohl prozessrechtlich als auch im jeweiligen materiellen Rechtsgebiet.

Die hoch spezialisierten Juristinnen und Juristen der Landesanwaltschaft für eine regelmäßige Kolumne gewonnen zu haben, ist eine große Freude und Ehre. Vor allem aber bedeutet es, dass künftig die besondere Expertise der Landesanwaltschaft auf nahezu allen öffentlich-rechtlich geprägten Rechtsgebieten regelmäßig und in einer an den Bedürfnissen des Verwaltungsvollzugs im Freistaat ausgerichteten Weise auf BayRVR präsent ist.

Die Auswahl der Entscheidungen obliegt der Landesanwaltschaft und orientiert sich an der Bedeutung für die Behörden und den Verwaltungsvollzug im Freistaat. Das muss nicht einhergehen mit der Bedeutung für eine große Zielgruppe – es gibt auch Entscheidungen, die wichtig sind, jedoch vergleichsweise wenige Behörden betreffen.

Gleichwohl sei der regelmäßige Blick auf die Kolumne nicht nur Behörden, Vertretern der kommunalen Ebenen oder den im öffentlichen Recht tätigen Juristinnen und Juristen nahegelegt, sondern auch Journalistinnen und Journalisten, um so auf Entscheidungen aufmerksam zu werden, die noch keinen Eingang in die mediale Berichterstattung gefunden haben, dies aber wegen ihrer Bedeutung für den Verwaltungsvollzug (und damit auch für die davon betroffenen Bürgerinnen und Bürger) wert wären.

Die Kolumne der Landesanwaltschaft Bayern finden Sie ab heute auf der Startseite im Bereich der mit einer großformatigen Abbildung hervorgehobenen redaktionellen Beiträge unter dem Reiter „Landesanwaltschaft“ (oder auch hier).

Die durch das Engagement der Landesanwaltschaft zum Ausdruck kommende Wertschätzung des „Projekts BayRVR“ ist mir eine besondere Ehre und eine große Freude. Zu danken habe ich an dieser Stelle nicht nur den Juristinnen und Juristen der Landesanwaltschaft, die die Kolumne künftig tragen werden, sondern insbesondere auch der Behördenleitung für ihre Bereitschaft und Aufgeschlossenheit, bei der Öffentlichkeitsarbeit neue Wege zu beschreiten und für die vorzügliche Zusammenarbeit bei der Konzeption der Kolumne.

Der durch das Engagement der Landesanwaltschaft zum Ausdruck gebrachten Wertschätzung des „Projekts BayRVR“ entspricht meinerseits die Verantwortung, das Projekt behutsam weiterzuentwickeln. Insbesondere bleibt BayRVR ein Vertreter der leiseren, wohltemperierten Töne, um sich sachlich und verlässlich über das aktuelle und für den Freistaat Bayern relevante Rechts- und Verwaltungsgeschehen zu informieren. Die Provokation war dabei nie ein Mittel der Leserfindung und -bindung. Denn wichtiger als die schiere Anzahl an Leserinnen und Lesern scheint zu sein, diejenigen zu erreichen, deren Interesse einem Thema gilt und weniger der Auseinandersetzung als solcher. Dass dieser Weg der richtige ist, legen die Konstituierung eines namhaften Wissenschaftlichen Beirats im Oktober 2015, dessen Verstärkung im November 2016 und nunmehr das Engagement der Landesanwaltschaft Bayern eindrucksvoll dar.

Herzliche Grüße,
Ihr Klaus Kohnen