Aktuelles

Bundesrat: Bundesratspräsidentin zum Urteil des BVerfG im NPD-Verbotsverfahren

Knapp 60 Jahre nach dem Ausspruch des letzten Parteiverbots hatte das BVerfG heute über das Verbot der rechtsextremistischen NPD zu entscheiden.

„Auch wenn das Verfahren nicht zum Verbot der zutiefst rassistischen Partei geführt hat, steht außer Frage: Es war wichtig! Nicht zuletzt um der Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie willen“, so die Bundesratspräsidentin Malu Dreyer.

Der Gang nach Karlsruhe sei aus Sicht der Länder mit Blick auf die Sicherheitslage wohlüberlegt und angemessen gewesen.

Von ganz entscheidender Bedeutung sei nämlich, dass das BVerfG nach eingehender inhaltlicher Prüfung keinerlei Zweifel an der Verfassungsfeindlichkeit der NPD habe. Es teile damit die Auffassung der Bundesländer, die sich trotz des gescheiterten Verbotsverfahrens von 2003 für einen erneuten Gang nach Karlsruhe entschieden hatten.

„Für die NPD ist das Urteil alles andere als ein Freibrief, ihre Anhänger sind und bleiben Feinde der Demokratie“, betont Dreyer.

Die Entscheidung des höchsten Gerichts ruft die Gefahren in Erinnerung, die von Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ausgehen können.

„Rassenwahn und Nationalismus führen in den Untergang“, betont die Bundesratspräsidentin, „wir haben aus der eigenen Geschichte lernen müssen, wie schnell eine Gesellschaft kippen kann, brechen sich Menschenverachtung und Intoleranz Bahn.“

Der Keim des Hasses dürfe daher nie wieder auf einen fruchtbaren Nährboden stoßen.

Gerade in einer Zeit großer gesellschaftlicher Herausforderungen gelte es, sich dessen immer bewusst zu bleiben.

„Vom Rechtspopulisten zum Rechtsextremisten ist es nur ein kleiner Schritt – wir müssen wachsam bleiben“, mahnt Dreyer.

Für alle Demokratinnen und Demokraten gelte daher nun, die Bekämpfung des Rechtsextremismus mit Nachdruck fortzuführen. Präventionsmaßnahmen und politische Überzeugungsarbeit gegen den Rechtsextremismus müssten konsequent fortgesetzt werden.

Die Bundesratspräsidentin dankte den Sicherheitsbehörden für ihre engagierte Mitarbeit bei der Vorbereitung des Verbotsverfahrens. Jahrelange akribische Arbeit habe gewährleistet, dass dabei die hohen rechtsstaatlichen Standards für ein Parteiverbotsverfahren eingehalten wurden und das Verfahren nicht an formalen Hürden scheiterte. Dies sei auch ein Verdienst von Verfassungsschutz und Polizei.

Bundesrat, Pressemitteilung v. 17.01.2017

Redaktioneller Hinweis: Weitere Meldungen und Stellungnahmen im Kontext des BVerfG-Urteils.