Gesetzgebung

GVBl. (1/2017): Wahlverordnung für Rundfunkrat und Medienrat (RMRatV) verkündet

Die Verordnung über die Wahlen zum Rundfunkrat und zum Medienrat (Wahlverordnung für Rundfunkrat und Medienrat – RMRatV) v. 09.01.2017 wurde am 17.01.2017 verkündet (GVBl. S. 2). Sie tritt am 18.01.2017 in Kraft. Die Verordnung beruht auf Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayRG bzw. Art. 13 Abs. 2 Satz 2 BayMG. Hiernach kann die Staatsregierung durch Rechtsverordnung das Auswahl- und Entsendungsverfahren in den Fällen regeln, in denen die Entsendung eines Mitglieds des Rundfunkrats bzw. Medienrats mehreren Organisationen oder Stellen obliegt.

Geregelt wird hiernach das Auswahlverfahren für die Fälle des Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4, 7, 10, 11, 14 und 16 BayRG bzw. der entsprechenden Bestimmungen in Art. 13 Abs. 1 BayMG. Das betrifft jeweils:

  • je zwei Vertreter der Gewerkschaften und des Bayerischen Bauernverbands sowie je einen Vertreter der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern;
  • einen Verbandsvertreter aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel;
  • je einen Vertreter der Schriftsteller-, der Komponisten- und der Musikorganisationen;
  • einen Vertreter der Intendanzen der Bayerischen Staatstheater und einen Vertreter der Leiter der Bayerischen Schauspielbühnen;
  • je einen Vertreter der Lehrerverbände, der Elternvereinigungen und der Organisationen der Erwachsenenbildung;
  • einen Vertreter der Familienverbände.

BayRG und BayMG wurden erst kürzlich in Reaktion auf das sog. ZDF-Urteil des BVerfG geändert. In diesem Zuge wurde u.a. die Neuregelung der Gremienbesetzung von BR und BLM beschlossen und die Zahl der Mitglieder von Rundfunk- und Medienrat um jeweils 3 Mitglieder erhöht (hinzugekommen sind jeweils ein Vertreter oder eine Vertreterin der Migranten, der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen sowie aus dem Bereich Freizeit, Tourismus, Gastronomie und Hotel).

  • Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht zu den im Freistaat laufenden Gesetzgebungsverfahren nebst Verfahrensstand und Stellungnahmen finden Sie übrigens hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen