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Staatskanzlei: Ministerpräsident Seehofer zur Entscheidung des BVerfG im NPD-Verbotsverfahren

„Entscheidung bedauerlich, aber zu respektieren / Staatsregierung wird verfassungsfeindliche Bestrebungen der NPD weiter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen“

Ministerpräsident Horst Seehofer zur Entscheidung des BVerfG gegen ein Verbot der NPD:

„Die Entscheidung des BVerfG ist bedauerlich, aber selbstverständlich zu respektieren. Ungeachtet der Tatsache, dass die NPD in keinem Landtag mehr vertreten ist, stellt sie als Partei mit ihren verfassungsfeindlichen und rechtsradikalen Bestrebungen eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Das BVerfG hat bestätigt, dass das politische Konzept der NPD auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Das ist erfreulich.

Die Staatsregierung wird nicht nachlassen, diese verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterhalb eines Parteiverbots mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen.“

Das Verbotsverfahren selbst wertete der Ministerpräsident gleichwohl als Erfolg, weil dadurch die verfassungsfeindlichen und rechtsradikalen Bestrebungen der NPD deutlich der Öffentlichkeit vor Augen geführt werden konnten. Auch das habe dazu beigetragen, die NPD wirksam zu bekämpfen.

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 17.01.2017

Redaktioneller Hinweis: Weitere Meldungen und Stellungnahmen im Kontext des BVerfG-Urteils.