Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Drohnen sollen keine Spannerdienste leisten

Bayerns Gemeinden und Städte begrüßen den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts in Berlin, den Einsatz von Drohnen in und über sensiblen Bereichen zu verbieten. So sollen sie beispielsweise künftig nicht mehr über Einsatzorte von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehren, Hauptverkehrswegen und Wohngebieten kreisen dürfen.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Es darf nicht sein, dass sensationslüsterne und neugierige Besitzer von privaten Drohnen Rettungskräfte ablenken und bei ihrer wichtigen Tätigkeit behindern, wenn sie knapp über ihnen Drohnen umherschwirren lassen. Unsere Feuerwehren haben bereits genug Ärger mit rücksichtslosen und uneinsichtigen Gaffern, die die Einsatzkräfte behindern. Der Observation von oben muss dringend Einhalt geboten werden.“

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Brandl wies darauf hin, dass auch datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Einsatz von privaten Drohnen über Einsatzstellen bestehen [red. Hinweis: vgl. auch hier]. Die Aufnahme getöteter oder verletzter Personen oder auch nur der Kennzeichen verunfallter Kraftfahrzeuge mit anschließender Veröffentlichung im Internet verstößt gegen allgemein anerkannte Grundlagen des Datenschutzes. Außerdem bestätigte er, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger hilfesuchend an die Gemeinden und Städte wenden, wenn private Drohnen über Häuser und Gärten in Wohngebieten auftauchen.

„Es muss verhindert werden, dass sich die örtliche Gemeinschaft auch noch um die Abwehr von Spannern, die ihre teilweise perverse Neugier befriedigen wollen, kümmern muss. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bund diesen Auswüchsen moderner Technik und Freizeitbeschäftigung nunmehr einen klaren Riegel vorschieben will“, so Brandl.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 18.01.2017