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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BMUB: Deutschland soll Phosphor aus Klärschlamm gewinnen – Neue Verordnung verpflichtet zur Rückgewinnung von Phosphor

18. Januar 2017 by Klaus Kohnen

Die Bundesregierung verstärkt das Recycling von Wertstoffen aus kommunalen Abwässern und Klärschlämmen. Dabei soll vor allem Phosphor zurückgewonnen werden, der für Düngemittel verwendet werden kann. Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett heute eine entsprechende Änderung der Klärschlammverordnung beschlossen. Auf dieser Grundlage können Abwasserbehandlungsanlagen umgerüstet werden, um sie auf das Phosphorrecycling vorzubereiten – ein technisch aufwendiger Prozess, der mehrere Jahre dauern kann.

Bundesumweltministerin Hendricks:

„Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm wird künftig zur Pflicht. Damit leiten wir einen Paradigmenwechsel ein, hin zu einer ökologisch sinnvollen Nutzung wertvoller Bestandteile des Klärschlammes. Das stärkt die Kreislaufwirtschaft und trägt langfristig zur Versorgungssicherheit mit dem Rohstoff Phosphor bei.“

Gegenwärtig werden fast zwei Drittel der kommunalen Klärschlämme verbrannt, ohne den darin enthaltenen Phosphor wiederzugewinnen. Nur noch etwa ein Drittel der Klärschlämme werden derzeit unmittelbar zur Düngung in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau eingesetzt. Der Phosphor kann zur Düngung von Pflanzen genutzt werden. Knapp werdende Rohphosphate lassen sich durch das Phosphorrecycling ersetzen. Deutschland ist – wie fast alle anderen EU- Staaten – bei der Versorgung mit Mineraldüngerphosphat vollständig von Importen abhängig. Diese stammen zum größten Teil aus politisch instabilen Regionen. Bei der Abwasserreinigung fallen jährlich rund 1,8 Mio. Tonnen Klärschlamm an.

Wie Phosphor aus Klärschlämmen zurückgewonnen und Schadstoffe gleichzeitig reduziert werden können, regelt der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf der Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach Ablauf angemessener Übergangsfristen bei größeren Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus Klärschlammverbrennungsaschen zurückgewonnen werden muss.

Nennenswerte Mengen an Phosphor werden heute noch nicht zurückgewonnen. Die Verfahrensentwicklung und die Dauer der Genehmigungsverfahren machen daher lange Übergangsfristen sinnvoll. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor greift gemäß dem Regierungsentwurf daher erst 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung für Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten und 15 Jahre nach Inkrafttreten für Anlagen mit einer Größe ab 50.000 Einwohnerwerten. Dabei gibt die Verordnung keine bestimmte Technologie zur Phosphorrückgewinnung vor, sondern lässt genügend Spielraum für Einsatz oder Entwicklung innovativer Verfahren. Es wird damit möglich sein, Phosphor aus Klärschlammaschen, direkt aus dem anfallenden Schlamm oder dem Abwasser zurück zu gewinnen. Ausnahmen bestehen für Klärschlämme mit besonders niedrigen Phosphorgehalten.

Für kleinere Abwasserbehandlungsanlagen, die für weniger als 50.000 Einwohner ausgelegt sind, besteht weiterhin die Möglichkeit, kommunale Klärschlämme unmittelbar zu Düngezwecken einzusetzen. Dies trägt den Besonderheiten ländlich geprägter Regionen Rechnung. Für Klärschlamm, der in Zukunft noch bodenbezogen verwertet wird, werden zudem Regelungen für eine Qualitätssicherung geschaffen, die die behördliche Überwachung flankiert.

Der Regierungsentwurf bedarf noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

  • Weitere Informationen: www.bmub.bund.de/P608/
  • Verordnungsentwurf: www.bmub.bund.de/N1861/
  • Fakten zur Klärschlammentsorgung in Deutschland: http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klaerschlammentsorgung-in-bundesrepublik
  • Studien zum Phosphorrecycling: http://www.umweltbundesamt.de/themen/phosphor-recycling-aus-klaerschlamm-lohnt-sich

BMUB, Pressemitteilung v. 18.01.2017

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Kategorie: Allgemein, Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PlaNatUm, Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

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