Gesetzgebung

BMVI: Bundeskabinett verabschiedet Änderung des DWD-Gesetzes – Wetter- und Klimadaten künftig kostenfrei

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) beschlossen. Damit kann der DWD seine umfassenden Wetter- und Klimadaten künftig kostenfrei für alle interessierten Nutzer bereitstellen.

Dobrindt:

„Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts und die absolute Grundvoraussetzung für digitale Wertschöpfung. Mit dem neuen Gesetz stellen wir den einzigartigen Datenschatz des Deutschen Wetterdienstes offen zur Verfügung. Startups und Entwickler können damit innovative Produkte entwickeln. Die Vernetzung der DWD-Daten mit anderen Anwendungen schafft eine digitale Wertschöpfung, die weit über das Thema Wettervorhersagen und Wetterwarnungen hinausreicht.“

Der Deutsche Wetterdienst ist eine nachgeordnete Behörde des BMVI. Er verfügt über umfangreiche Daten aus den Bereichen Klima, Wetter und Meteorologie. Bisher darf der DWD zahlreiche Wetterdaten nur gegen eine Gebühr bereitstellen. Diese Verpflichtung wird mit dem neuen DWD-Gesetz aufgehoben, so dass der Zugang zu diesen Daten insgesamt vereinfacht wird. Davon werden neben Gründern und Entwicklern auch die etablierten Wetterinformations-Anbieter profitieren.

Das BMVI trägt mit dem neuen DWD-Gesetz auch der gestiegenen Bedeutung von Wetter- und Klimadaten im digitalen Zeitalter Rechnung: Neue Technologien wie der sichere und wirtschaftliche Betrieb regenerativer Energien oder das automatisierte und vernetzte Fahren benötigen hochpräzise Wetterdaten und -vorhersagen.

BMVI, Pressemitteilung v. 18.01.2017