Sachgebiet: Gesundheit, Hygiene, Lebens-, Arzneimittel; BayVGH, Urt. v. 19.01.2017 – 20 BV 15.21
Leitsatz:
Die Erlaubnisfreiheit nach § 20d AMG setzt voraus, dass der Arzt oder die zur Ausübung der Heilkunde am Menschen befugte Person die erforderlichen Laboruntersuchungen selbst durchführt.
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