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BayVGH: Voraussetzungen zur erlaubnisfreien Führung einer Gewebebank (hier: lokale Knochenbank)

Sachgebiet: Gesundheit, Hygiene, Lebens-, Arzneimittel; BayVGH, Urt. v. 19.01.2017 – 20 BV 15.21

Leitsatz: 

Die Erlaubnisfreiheit nach § 20d AMG setzt voraus, dass der Arzt oder die zur Ausübung der Heilkunde am Menschen befugte Person die erforderlichen Laboruntersuchungen selbst durchführt.

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