Sachgebiet: Verkehrsrecht / VG München, Beschl. v. 19.01.2017 – M 6 S 16.4526 / Sonstiges: vgl. auch VG München, Urt. v. 20.01.2017 – M 6 K 16.4525
Leitsatz:
Das Vorliegen eines Diabetes mellitus rechtfertigt für sich allein noch nicht die Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
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