Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Beschl. v. 20.01.2017 – BVerwG 8 B 23.16 / Weitere Schlagworte: Anscheinsvollmacht; Verwirkung
Leitsatz:
Im nichtförmlichen Verwaltungsverfahren löst die Vertretungsanzeige eines Rechtsanwalts nur dann eine Empfangsvollmacht für den Vertretenen aus, wenn dieser dem Rechtsanwalt eine solche erteilt hat oder jedenfalls der Rechtsschein einer Vollmacht anzunehmen ist.
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