Sachgebiete: Kommunalrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BayVGH, Beschl. v. 24.01.2017 – 4 CE 15.273 / Weitere Schlagworte: vorbeugender Rechtsschutz / Landesrechtliche Normen: GO, BayVwVfG
Leitsatz:
Vorbeugender Rechtsschutz hat nicht die Aufgabe, dem Rechtsuchenden durch die vorweggenommene gerichtliche Bewertung einer angekündigten behördlichen Maßnahme das Risiko rechtlicher oder wirtschaftlicher Fehlentscheidungen abzunehmen.
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