Sachgebiet: Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Beschl. v. 24.01.2017 – BVerwG 3 A 1.17 / Weitere Schlagworte: Bindungswirkung für die gerichtliche Kostenentscheidung
Leitsatz:
Einigen sich die Kläger mit einem Beigeladenen anlässlich einer außergerichtlich vereinbarten Klagerücknahme über die Kostentragung, ist diese Vereinbarung für die gerichtliche Kostenentscheidung bindend.
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