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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: 93. Plenum (24.01.2017) – behandelte Gesetzentwürfe

24. Januar 2017 by Klaus Kohnen

In Erster Lesung beraten wurden zwei Gesetzentwürfe (SPD) im Kontext „70 Jahre Bayerische Verfassung – Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag.“ (Änderungen der BV, des VfGHG und des BayRiG). Darüber hinaus standen zwei Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen zur Einführung des 9-jährigen Gymnasiums in Bayern auf der Agenda. Des Weiteren ein Gesetzentwurf (CSU) zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Altersansprüche) sowie ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes (Ensembleschutz). Die nächste (94.) Plenarsitzung findet laut Sitzungsplan des Landtags am 01.02.2017 statt.

Erste Lesung

In Erster Lesung wurden behandelt und an den federführenden Ausschuss überwiesen:

mit Aussprache: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern und des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof – Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder und des Präsidenten und seiner Vertreter mit Zweidrittelmehrheit. 70 Jahre Bayerische Verfassung – Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag, LT-Drs. 17/14537 (Vorgangsmappe des Landtags).

mit Aussprache: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bayerischen Richtergesetzes. 70 Jahre Bayerische Verfassung – Unser Bayern. Unsere Verfassung. Unser Auftrag. LT-Drs. 17/14538 (Vorgangsmappe des Landtags)

  • Stichworte: Ausschreibung aller freien Planstellen für Richter und Staatsanwälte mit Ausnahme der Eingangsstellen.

mit Aussprache: Gesetzentwurf (CSU) zur Änderung des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen, des Bayerischen Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung, LT-Drs. 17/14995

  • Stichworte: Schließung von Versorgungslücken, die in bestimmten Fällen auftreten können, wenn Landtagsmandat und Wahlamt nacheinander ausgeübt werden, ohne in den jeweiligen Ämtern die gesetzliche Wartezeit für Altersansprüche von 10 Jahren zu erreichen; ebenso bei einem Wechsel von Mitgliedern der Staatsregierung vor Ablauf der 5-jährigen Wartezeit in ein kommunales Wahlamt; Anrechnung von Amtszeiten; Kürzung der Kostenapuschale für MdL bei Nicht-Teilnahme an Sitzungen: nur noch hälftige Kürzung, wenn das Mitglied des Landtags deswegen nicht teilnehmen kann, weil es Mutterschutzfristen wahrnimmt oder weil ein in seinem Haushalt lebendes, erkranktes Kind persönlich betreut werden muss; Versorgungsansprüche gegenüber Kommunen.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

mit Aussprache: Gesetzentwurf (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – Einführung eines 9-jährigen Gymnasiums: „G9 neu“, LT-Drs. 17/14945 (Vorgangsmappe des Landtags)

  • Stellungnahme des StMBW: hier.

mit Aussprache: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen – Einführung des 9-jährigen Gymnasiums in Bayern, LT-Drs. 17/15007 (Vorgangsmappe des Landtags).

  • Stellungnahme des StMBW: hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes, LT-Drs. 17/15014

  • Stichworte: Ensembleschutz in Reaktion auf ein Urteil des BayVGH und Klarstellung, dass ein Ensemble auch dann vorliegt, wenn kein oder nicht jeder einzelne Teil des Ensembles ein Denkmal darstellt; Beibehaltung der bisherigen Vollzugspraxis; Neufassung Art. 14 (Landesdenkmalrat); neue gesetzliche Kurzbezeichnung und Abkürzung (bisher „Denkmalschutzgesetz – DSchG“, sodann „Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG“).
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Zweite Lesung

In Zweiter Lesung wurde behandelt und

abgelehnt: Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes, LT-Drs. 17/7221 (Vorgangsmappe des Landtags)

  • Stichworte: Verbesserung der Rechte des Eigentümers bei der Aufnahme des Denkmals in die Denkmalliste und bei der Festlegung von Bodendenkmalverdachtsflächen sowie Kostenregelung für die Finanzierung denkmalpflegerischer Mehraufwendungen im Zusammenhang der Denkmalfeststellung in Bodendenkmalverdachtsflächen

Weitere Informationen 

Eine fortlaufend aktualisierte Übersicht über aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Freistaat nebst redaktionellen Beiträgen sowie amtlichen bzw. kommunalen Stellungnahmen finden Sie hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com

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Kategorie: Bayern, Bildung/ Forschung/ Kultur, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kommunales, Kultur/ Kirche/ Religion, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr, Schulen Schlagwörter: 17/14995, 17/15014

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