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BNetzA: Konsultation des zweiten Positionspapiers zur Erdkabel-Methodik beim Stromnetzausbau

Die Bundesnetzagentur hat heute den Entwurf eines weiteren Positionspapiers für Stromleitungen in Gleichstromtechnologie vorgestellt, für die der gesetzliche Erdkabelvorrang gilt. Während einer Methodenkonferenz hat die Behörde rechtliche und methodische Anforderungen für die Antragsunterlagen mit der Öffentlichkeit diskutiert. Die Veranstaltung ist Bestandteil der bis zum 13.02.2017 laufenden Konsultation des Positionspapiers.

Zwei Positionspapiere für unterschiedliche Verfahrensschritte

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„Der Ausbau des Stromnetzes nimmt Fahrt auf“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

„Umso wichtiger ist es, die rechtlichen und methodischen Anforderungen an die Planung zu konkretisieren. Dazu gehört auch, dass eine Planung als Freileitung in einigen Fällen zwar möglich ist, der Gesetzgeber aber Erdkabeln klar den Vorrang einräumt.“

Homann ergänzt:

„Wir fordern die Öffentlichkeit auch hier wieder ausdrücklich auf, sich an der Konsultation zu beteiligen.“

Bereits im letzten Jahr hat sich die Bundesnetzagentur mit den planerischen Anforderungen an die Anträge für Stromleitungen mit Erdkabelvorrang beschäftigt und diese nun für die Unterlagen, die die Übertragungsnetzbetreiber im Anschluss an die Antragskonferenz einreichen müssen, weiter konkretisiert.

Gegenstand der Konferenz: Untersuchungstiefe der Unterlagen und Alternativenprüfung

Der Gesetzgeber hat sich klar für einen Erdkabelvorrang ausgesprochen, nur unter engen Voraussetzungen sind ausnahmsweise Freileitungen möglich. Wie diese Ausnahmen untersucht werden, war unter anderem Gegenstand der Konferenz. Ebenfalls vorgestellt wurden zwei konkrete Methoden, wie die Belange der Raumordnung und die Belange des Umweltschutzes in der Planung berücksichtigt werden können. Auch die Betrachtung von alternativen Leitungsverläufen, die die Übertragungsnetzbetreiber neben dem sogenannten Vorschlagstrassenkorridor immer angeben müssen, wurde diskutiert.

Entwurf des Positionspapiers online abrufbar

Die Bundesnetzagentur hat von den Teilnehmern der Konferenz wichtige Hinweise zu dem Positionspapier bekommen. Diese wird sie – gemeinsam mit den weiteren Stellungnahmen aus der Konsultation – bei der Finalisierung des Papiers einfließen lassen.

Das Positionspapier ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/erdkabel-methodik-2017 abrufbar. Nach Abschluss der Konsultation stellt die Bundesnetzagentur das finale Papier ebenfalls auf der Website www.netzausbau.de als Download zur Verfügung.

Hintergrund: Erdkabelgesetz

Am 31.12.2015 hat der Gesetzgeber den Einsatz von Erdkabeln auf der Höchstspannungsebene erweitert. Um die Akzeptanz zu vergrößern und damit den Netzausbau zu beschleunigen, sollen bestimmte Gleichstromtrassen künftig vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung realisiert werden. Freileitungen sollen nun nur noch ausnahmsweise aus Naturschutzgründen, bei der Nutzung von Bestandstrassen und zum Beispiel auf Verlangen betroffener Kommunen in Betracht kommen.

BNetzA, Pressemitteilung v. 25.01.2017