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StMAS: Maßregelvollzug in Bayern – Sozialministerin Müller stärkt Transparenz und Rechtssicherheit

Rund 2.500 Menschen sind derzeit im bayerischen Maßregelvollzug untergebracht. „Der Maßregelvollzug soll nicht nur sicher, sondern auch human und transparent sein. Deshalb gelten ab dem 01.02.2017 neue Verwaltungsvorschriften. Dadurch stärken wir auch die Rechtssicherheit im bayerischen Maßregelvollzug“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.

Mit den Verwaltungsvorschriften konkretisiert das Sozialministerium die Regelungen des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes. So wird zum Beispiel die Gewährung von Lockerungen geregelt oder die Anwendung und Dokumentation von Fixierungen. Die Verwaltungsvorschriften stärken zudem die Zusammenarbeit aller am Maßregelvollzug beteiligter Behörden und Stellen. Sie binden die Träger des Maßregelvollzugs, die Maßregelvollzugsbeiräte, die Fachaufsichtsbehörde, die Polizei, die Justizbehörden und die Regierungen. Sie sind den Menschen in den Maßregelvollzugseinrichtungen zugänglich und auf den Internetseiten des Zentrums Bayern Familie und Soziales unter der Rubrik Maßregelvollzug veröffentlicht. Hier der Link:

http://www.zbfs.bayern.de/massregelvollzug/service/index.php

Im bayerischen Maßregelvollzug sind derzeit rund 2.500 Menschen aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung in 14 psychiatrischen Krankenhäusern und Entziehungsanstalten untergebracht. Träger der Maßregelvollzugseinrichtungen sind die Bayerischen Bezirke. Das Amt für Maßregelvollzug, das zum Zentrum Bayern Familie und Soziales gehört, führt die Fachaufsicht.

StMAS, Pressemitteilung v. 30.01.2017