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BMI: Stär­ke­re Un­ter­stüt­zung für frei­wil­li­ge Rück­keh­rer

31. Januar 2017 by Klaus Kohnen

In Ergänzung des Bund-Länder-Programms REAG/GARP führt die Bundesregierung morgen (Mittwoch, 01.02.2017) in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) das neue Rückkehrförderprogramm StarthilfePlus ein. Für die Finanzierung dieses Programms hat der Bund für das Jahr 2017 zusätzlich € 40 Mio. zur Verfügung gestellt.

StarthilfePlus soll insbesondere für diejenigen Personen, deren Erfolgschancen im Asylverfahren sehr gering sind, einen finanziellen Anreiz schaffen, die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr möglichst schon im Asylverfahren, spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist zu treffen. Es soll aber auch für diejenigen Asylsuchenden, deren Chancen im Asylverfahren nicht ganz so gering sind, die jedoch lieber wieder in ihr Heimatland zurückkehren würden, eine Rückkehr und einen Neuanfang im Herkunftsland erleichtern.

Das Programm StarthilfePlus sieht zwei Stufen vor. Eine finanzielle Förderung in Höhe von € 1.200 (pro Person ab 12 Jahre) wird gewährt, wenn noch vor Abschluss des Asylverfahrens die verbindliche Entscheidung getroffen wird, freiwillig aus Deutschland auszureisen, und der Asylantrag zurückgenommen wird. Eine finanzielle Förderung in Höhe von € 800 (pro Person ab 12 Jahre) wird gewährt, wenn nach Erhalt eines negativen Asylbescheids die verbindliche Entscheidung, freiwillig aus Deutschland auszureisen, noch innerhalb der Ausreisefrist erfolgt und keine Rechtsbehelfe eingelegt werden.

Um auch für Personen, die nicht mehr unter die Stufenregelung fallen (wie z.B. Geduldete, das sind laut Ausländerzentralregister zurzeit rund 150.000 Personen), kurzfristig einen Anreiz zur baldigen freiwilligen Ausreise zu schaffen, sieht das Programm eine Übergangsregelung vor.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière:

„Mit Hilfe des neuen Rückkehrförderprogramms StarthilfePlus soll die Zahl der freiwilligen Ausreisen von Ausländern, die heute bereits ausreisepflichtig sind, signifikant erhöht werden. Ich appelliere an Einsicht und Vernunft: Für alle, die in Deutschland keine Bleibeperspektive haben, stellt die freiwillige Ausreise gegenüber einer Abschiebung den besseren Weg dar. Wird die Möglichkeit einer geförderten, freiwilligen Rückkehr nicht genutzt, bleibt nur das Instrument der Abschiebung. Denn nur mit konsequenter Rechtsanwendung kann die Funktionsfähigkeit unseres Asylsystems gewährleistet werden.“

Um einen Missbrauch zu vermeiden, ist die Zahl der Herkunftsländer, deren Staatsangehörige StarthilfePlus beantragen können, beschränkt. Staatsangehörige bestimmter Herkunftsländer oder -regionen (wie z.B. dem Westbalkan) sind von der Förderung ausgeschlossen bzw. es gilt für sie nur die Übergangsregelung. Eine Förderung über StarthilfePlus setzt außerdem voraus, dass der Antragsteller mittellos ist.

BMI, Pressemitteilung v. 31.01.2017

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