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Landtag: Ausschuss Öffentlicher Dienst – Freistaat Bayern übertrifft erneut Pflichtquote bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Dem Freistaat Bayern ist es 2015 erneut gelungen, die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – diese beträgt 5% – zu übertreffen: Sie lag bei 5,69% und damit nur minimal unter dem Wert von 2014, der damals 5,72% betrug. Insgesamt sei damit seit 2010 eine Verstetigung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen beim Freistaat auf hohem Niveau festzustellen, erklärte Dr. Alexander Voitl aus dem Finanzministerium. Irmgard Badura, Behindertenbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung, die an der Sitzung im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes als Gast teilnahm, zeigte sich indessen etwas enttäuscht angesichts der stagnierenden bzw. sogar leicht rückläufigen Entwicklung bei der Beschäftigungsquote – schließlich, so Badura, sei diese ein wichtiger „Gradmesser für Teilhabe“.

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Seit 1977 berichtet die Staatsregierung auf Ersuchen des Bayerischen Landtags jährlich über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Freistaat. Ein Blick auf die Statistik des Finanzministeriums zeigt, dass die Quote aktuell um rund 20% höher ist als noch vor zehn Jahren. Allerdings stagniert die Quote seit 2010 und beschreibt in der Grafik eine Seitwertsbewegung. Voitl erklärte, dass es derzeit schwierig sei, die Beschäftigungsquote signifikant weiter zu steigern. Er verwies hierbei auf die aktuell hohen Zahlen bei den altersbedingten Abgängen sowie bei den damit verbundenen Neueinstellungen insbesondere jüngerer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Naturgemäß sei bei den jüngeren Altersgruppen der Anteil schwerbehinderter Menschen eben niedriger als bei den älteren, erläuterte er.

Trotz des stabilen, insgesamt hohen Niveaus bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beim Freistaat ergibt sich beim Blick auf die einzelnen Ressorts der Staatsverwaltung ein differenziertes Bild: Während das Sozialministerium und die Staatskanzlei Spitzenquoten von 14,44% bzw. 11,34% vorweisen können, lag der Anteil schwerbehinderter Menschen im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 2015 bei nur 4,19%.

Der Bericht befasst sich auch mit den Aufträgen des Freistaats an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bzw. sogenannte „Inklusionsunternehmen“. Hier lag das Auftragsvolumen 2015 bei gut € 1 Mio., wobei der größte Anteil mit rund € 617.000 auf erbrachte Dienstleistungen in den Bereichen EDV, Gärtner- und Reinigungsarbeiten, Aktenvernichtung und Archivierung entfiel. Aufträge im Wert von über € 350.000 vergab das Finanzministerium, das damit die Spitzenstellung einnahm. Als „Best-Practice-Beispiel“ hob Voitl insbesondere das in Nürnberg ansässige Heimatministerium hervor. Dort übernimmt die „Lebenshilfe“ unter anderem Aufträge für Catering, die Lieferung von Getränken für Besprechungen, den Garderobenservice bei Veranstaltungen, die Bewirtschaftung eines Getränkeautomaten sowie die mobile Mittagsküche.

Vorschlag der Behindertenbeauftragten Badura: „Schonarbeitsplätze für Lehrkräfte“ mit Handicap

Behindertenbeauftragte Irmgard Badura würdigte in ihrer Stellungnahme die Vorbildfunktion, die der Freistaat bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfüllt. Sie lobte die guten Einzelbeispiele, blickte aber doch auch sorgenvoll auf den stagnierenden Gesamttrend und – hierbei besonders – auf das Kultusministerium, das seit Jahren das Schlusslicht bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bildet. Badura regte an, dass Lehrkräfte mit Handicap an Schulen mit Inklusionsprofilen eingesetzt werden könnten. Mit Blick auf die überdurchschnittlich vielen, vorzeitigen Ruhestandsversetzungen im Schulbereich forderte sie außerdem, über „Schonarbeitsplätze für Lehrkräfte“ nachzudenken. Team-Teaching, Online-Teaching oder Intensivtraining in kleinen Gruppen könnten hier Einsatzmöglichkeiten bieten, schlug sie vor. Und dass es sogar der Polizei gelinge, behinderte Menschen erfolgreich einzubeziehen, zeige etwa das Polizeipräsidium Oberfranken, das sich seit Jahren für die Integration von „andersbegabten“ Menschen einsetzt und dafür 2016 mit dem Preis „JobErfolg“ ausgezeichnet wurde.

In der anschließenden Aussprache lobten Abgeordnete aller Fraktionen den sorgfältig ausgearbeiteten Bericht sowie die konstruktiven Anregungen der Behindertenbeauftragten, die damit den Finger in die Wunde legen würde. Bayern sei zwar insgesamt auf einem guten Weg, stellten die Vertreter aller Fraktionen übereinstimmend fest. Es gelte aber dennoch, an dem Thema dran zu bleiben und Verbesserungen konsequent weiter zu verfolgen und umzusetzen. Letztlich, so Martina Fehlner (SPD), gehe es dabei um eine „Haltungsfrage“ und um den „Abbau von Barrieren in den Köpfen“, wie es Thomas Huber (CSU) ausdrückte.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 31.01.2017 (von Katja Helmö)