Gesetzgebung

Staatskanzlei: Bayern strebt über Bundesrat Grundgesetzänderung für Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Terrorabwehr an

Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber: „Alles Menschenmögliche für mehr Sicherheit tun / Verzicht auf Unterstützung der Bundeswehr im Terror-Ernstfall wäre fahrlässig“

Bayern setzt sich im Bundesrat für eine Grundgesetzänderung ein, die den Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr auch im Innern ermöglicht. Staatskanzleiminister Dr. Marcel Huber kündigte dazu einen Entschließungsantrag Bayerns im Bundesrat an.

Huber: „Deutschland war 2016 das Ziel mehrerer Terrorangriffe. Wir mussten schmerzhaft erleben, dass die theoretischen Szenarien der Vergangenheit traurige Realität wurden. Unsere klare politische Antwort an die verunsicherte Bevölkerung ist, alles Menschenmögliche zu tun, um für Sicherheit und Schutz vor solchen Angriffen zu sorgen. Es wäre fahrlässig, im Ernstfall auf die Unterstützung der Bundeswehr zu verzichten.“

Bayern will im Grundgesetz explizit die Möglichkeit verankern, dass die Bundeswehr im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren über die bereits bestehenden Möglichkeiten hinaus eingesetzt werden kann, das heißt zum Schutz ziviler Objekte oder zur Abwehr sonstiger Gefahren, wenn die Polizeikräfte von Bund und Ländern nicht mehr ausreichen. Zudem soll die Bundeswehr die Bundespolizei in Ausnahmesituationen auch bei der Grenzsicherung unterstützen können.

Staatskanzleiminister Huber:

„Es ist in diesen bedrohlichen Zeiten nicht vermittelbar, wenn wir nicht alle Instrumente für einen wehrhaften Staat nutzen. Wenn das Leben unserer Bürgerinnen und Bürger auf dem Spiel steht, müssen wir alle Kompetenzen von Bundes- über Landespolizei bis zum Militär bündeln. Das besondere Know-How unserer Soldatinnen und Soldaten und ihre spezialisierten Fähigkeiten besonders bei der Luftraumüberwachung oder der ABC- Abwehr können in Extremsituationen eine wertvolle Ergänzung sein. Darauf nicht zurückzugreifen, wäre eine Verschwendung unserer Ressourcen. Der Bund darf jetzt nicht weiter Zeit verlieren und muss umgehend eine Grundgesetzänderung vornehmen. Die Sicherheit der Menschen geht vor ideologischen Blockaden.“

Dass sich die Bundeswehr bei einer terroristischen Bedrohung besonders um den Schutz von Gebäuden und die Abwehr sonstiger Gefahren kümmern soll, erläuterte Bundesratsminister Huber so:

„Im Ernstfall brauchen wir die Polizei für Aufgaben, die nur sie gut erledigen kann. Da wäre die militärische Unterstützung zum Beispiel zur Bewachung gefährdeter Gebäude eine enorme Entlastung. In vielen europäischen Ländern helfen Soldaten bereits heute in solchen Ausnahmesituationen aus und die Erfahrungen zeigen, dass sich die Menschen dadurch sicherer und nicht eingeschüchtert fühlen. Auch wir in Deutschland können volles Vertrauen in die Bundeswehr haben. Sie ist eine Verfassungsarmee und die Soldatinnen und Soldaten sind verlässliche Mitbürger in Uniform.“

Huber kündigte an, intensiv bei anderen Ländern für eine Unterstützung der bayerischen Bundesratsinitiative zu werben.

Huber: „Wir brauchen rechtliche Klarheit und wir brauchen sie schnell. Wir werden uns zudem für eine Eilkompetenz des Bundesministers der Verteidigung einsetzen, damit dieser im Katastrophenfall eigenständig entscheiden kann. Wenn etwas passiert, dürfen wir keine kostbare Zeit verlieren.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 31.01.2017