Gesetzgebung

StMAS: Familienministerin Müller fordert Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Morgen wird der Kinderreport 2017 des Deutschen Kinderhilfswerks veröffentlicht. Anlass für Bayerns Familienministerin Emilia Müller, ihre Forderung zu wiederholen:

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„Kinderrechte müssen in das Grundgesetz aufgenommen werden. Darin sehe ich ein wichtiges Signal an Politik und Gesellschaft, junge Menschen ihrem Alter entsprechend zu beteiligen und zu fördern. Es ist unsere Verantwortung, Kinder und junge Menschen in ihrem Hineinwachsen in die Gesellschaft – und damit auch in unsere Demokratie – zu stärken. Mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bekommen die Interessen und Sichtweisen junger Menschen auch mehr Aufmerksamkeit und Gewicht.“

Der Kinderreport 2017 befasst sich u.a. mit dem Thema der Verantwortung für die Förderung von demokratischen Überzeugungen.

„Wir erleben in diesen Tagen auf drastische Weise, dass Demokratie kein selbstverständlicher Zustand ist, sondern laufend gestaltet, erhalten und verteidigt werden muss – es ist unsere Aufgabe, bereits Kindern und Jugendlichen dieses Mitgestalten zu ermöglichen. Deshalb sind mir die Kinderrechte im Grundgesetz besonders wichtig“, so Müller.

StMAS, Pressemitteilung v. 01.02.2017

Redaktioneller Hinweis: Meldungen im Kontext „Kinderrechte ins GG“.