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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Umweltausschuss diskutiert über den richtigen Umgang mit dem Wolf

2. Februar 2017 by Klaus Kohnen

Ein Wildtier kehrt heim: Der Wolf erobert sich seine ehemaligen Lebensräume in Mitteleuropa zurück. Auch in Bayern gibt es wieder einige Wölfe. Im Wolfsmanagementplan des bayerischen Umweltministeriums hat man Stufe 2 erreicht – die Population umfasst einzelne standorttreue Tiere. CSU und FREIE WÄHLER wähnen Stufe 3 – die Rudelbildung – nah. Für sie wird der Wolf zunehmend zum Risiko für weidetierhaltende Landwirte und damit für die gesamte alpenländische Almwirtschaft. Sie fordern in jeweils eigenen Dringlichkeitsanträgen, den Schutzstatus des Wolfes, den dieser nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) genießt, herabzusenken. „Hände weg von den FFH-Schutzbestimmungen“ fordern dagegen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Niemand weiß genau, wie viele Wölfe es in Bayern gibt. Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Dr. Christian Magerl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hat gehört, es sei eine Anzahl im einstelligen Bereich. Nikolaus Kraus (FREIE WÄHLER) hat etwas gelesen von etwa 500 Tieren in Deutschland. Die wenigstens Menschen werden den Wolf je zu Gesicht bekommen: Es ist ein scheues Tier, das vor Menschen flüchtet. Trotzdem ist die Diskussion um den Wolf entbrannt. Einzelne Tiere leben nach der vollständigen Ausrottung im letzten Jahrhundert tatsächlich wieder in Bayern und auch wenn man sie selbst nicht sieht, ihre Anwesenheit hinterlässt Spuren.

„Vor allem, wenn die Wölfe in Rudeln auftreten, werden vermehrt Übergriffe auf Nutztiere festgestellt“, sagt Nikolaus Kraus.

Meistens trifft es Schafe oder Ziegen, aber auch Rinder wurden schon gerissen. Für einen solchen Fall erhält der beschädigte Landwirt eine Ausgleichszahlung. SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich dafür aus, dass diese Ausgleichszahlungen unkompliziert und großzügig ausgezahlt werden müssen. Zudem fordern beide Fraktionen eine umfassende Kampagne in der Öffentlichkeit und Aufklärung der potentiell betroffenen Landwirte. Dann – so die beiden Fraktionen – sei der Wolf hier wieder willkommen.

Florian von Brunn (SPD) findet, dass Thema Wolf werde unnötig aufgebauscht. Eine Panikmache sei nicht zielführend, sondern eher eine nüchterne Betrachtung angebracht. Und so bringt er Zahlenbeispiele aus der Schweiz hervor: In den Schweizer Alpen gehen nur 10% der Verluste an Schafen auf den Wolf zurück. Der viel größere Teil der verendeten Tiere ist Krankheit oder Steinschlag zum Opfer gefallen. Angriffe auf den Menschen seien sehr selten und wenn überhaupt durch tollwütige Tiere begangen. Der Wolf könne sogar nützlich sein, sagt Dr. Magerl. Er helfe zum Beispiel dabei, die übermäßig große Anzahl an Wildschweinen zu reduzieren. Auf keinen Fall dürfe man die FFH-Richtlinie anpacken, sagt Magerl.

„Die FFH-Richtlinie ist ein Meilenstein des europäischen Naturschutzes.“

Die Ausbreitung des Wolfes ist ein erklärtes Ziel der Richtlinie und bei Problemtieren seien auch nach den strengen Schutzvorschriften des Anhangs 4, in dem sich der Wolf wiederfindet, Ausnahmeregelungen – also die Entnahme des Tieres – möglich.

Die Änderung der FFH-Richtlinie, genauer die Einordnung des Wolfes in den Anhang 5 statt 4, ist genau der Wunsch von CSU und FREIEN WÄHLERN. Während die Einordnung in Anhang 4 die Tötung des Tieres noch untersagt, darf in Anhang 5 unter besonderen Voraussetzungen eine Entnahme erfolgen. CSU und FREIE WÄHLER sehen mit der Ankunft des Wolfes das Ende der bayerischen Almwirtschaft kommen. Weidewirtschaft und Wolfsrudel – das könne nicht parallel bestehen, sagt Nikolaus Kraus und Eric Beißwenger (CSU) meint, dass mit dem Wolf bestimmte Regionen und Wirtschaftsformen so nicht zu erhalten wären. Die meisten Landwirte wollten nämlich überhaupt keine Ausgleichszahlung für ein gerissenes Tier, sagt der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Otto Hünnerkopf (CSU).

„Wenn der Wolf kommt, hören wir auf“, hat er von vielen Landwirten seines Stimmkreises gehört.

Beißwenger betont, es gehe ihm nicht um die Ausrottung des Wolfes, auch er freue sich über die Zuwanderung ehemals ausgestorbener Tiere. Man müsse nur eine Steuerungsmöglichkeit haben, wenn die Population überhand nehmen sollte und man dürfe nicht dieselben Fehler machen, wie beim Biber: Eine Population zu haben, mit der man nicht mehr umgehen kann.

Die Dringlichkeitsanträge von CSU und FREIEN WÄHLERN sind angenommen worden. Weder wie es weitergeht mit dem Wolf in Bayern ist absehbar, noch wie viele Wölfe den Weg hierher überhaupt finden. Um den Wolf aus Anhang 4 der FFH-Richtlinie in Anhang 5 zu überführen, müsste EU-Recht geändert werden.

Bayerischer Landtag, Aktuelles – Sitzungen – Aus den Ausschüssen v. 02.02.2017 (von Ina Friedl)

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