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StMWi: Bayerns Energiestaatssekretär Pschierer diskutiert Netzausbau mit Landwirten, Waldbesitzern und Winzern

„Die Auswirkungen auf Umwelt und Natur durch den Stromnetzausbau sind so gering wie möglich zu halten“, darin sind sich der Bayerische Energiestaatssekretär und Leiter der Taskforce Netzausbau Franz Josef Pschierer und die Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes und des Bayerischen Waldbesitzerverbandes, Walter Heidl und Josef Ziegler, einig.

„Großprojekte wie der Bau der Leitungen SuedLink und SuedOstLink können zudem nur dann erfolgreich sein, wenn sich alle Betroffenen frühzeitig einbringen und umfassend über den Planungsstand und die Auswirkungen der Baumaßnahmen informiert sind“, ergänzt der Staatssekretär.

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Um die Belange der Landwirte, Waldbesitzer und Winzer zu erörtern, hat das Wirtschaftsministerium am 02.02.2017 zu Informationsveranstaltungen nach Würzburg und Regensburg geladen. Die Themen Baubegleitung und Bodenschutz sowie Ausgleichsmaßnahmen und Entschädigungsregelungen standen im Mittelpunkt der Veranstaltungen.

„Die Bayerische Staatsregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass die vom Leitungsbau betroffenen Grundstückseigentümer eine angemessene und faire Entschädigung für die Beeinträchtigungen ihrer Rechte erhalten“, so Pschierer.

„Wir werden uns beim Bund für eine Verbesserung der jetzigen Entschädigungsregelungen stark machen.“

Ziel sei eine angemessene Vergütung für die Belastung und Mitbenutzung der Grundstücke.

„Wir werden dazu mit den Verbänden im Gespräch bleiben. Wir wollen die Energiewende mit den Menschen gestalten, nicht gegen sie“, betont der Energiestaatssekretär.

Zeitlich stellt sich die Frage der Entschädigungszahlungen an die betroffenen Grundstückseigentümer erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Die Übertragungsnetzbetreiber haben im September die möglichen Erdkabelverläufe für den SuedLink und den SuedOstLink bekannt gemacht. Für jedes der beiden Projekte wurde ein sogenanntes Trassenkorridornetz veröffentlicht, das zahlreiche technisch und planerisch mögliche Varianten darstellt. Im Frühjahr werden die Übertragungsnetzbetreiber bei der Bundesnetzagentur den Antrag auf Bundesfachplanung stellen. Nach Beteiligung der Öffentlichkeit und auf Basis detaillierter Untersuchungen wird die Bundesnetzagentur einen 1.000 Meter breiten Korridor für die dann folgende Planfeststellung festlegen. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens steht der konkrete Leitungsverlauf fest. Die Inbetriebnahme der Erdkabel wird für 2025 angestrebt.

StMWi, Pressemitteilung v. 02.02.2017