Gesetzgebung

StMWi: Aigner fordert eine stärkere Berücksichtigung der Besonderheiten kleiner und mittelständischer Kreditinstitute in der Regulierung

Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hält Erleichterungen bei der Regulierung und Aufsicht von Banken und Sparkassen für notwendig und unterstützt damit Forderungen der bayerischen Banken- und Wirtschaftsverbände nach mehr Verhältnismäßigkeit.

„Es war richtig, nach der Finanzkrise rasch Maßnahmen zur Stabilisierung des Bankensektors auf den Weg zu bringen. Doch diese waren primär auf systemrelevante Großbanken zugeschnitten. Die regional verwurzelten kleinen und mittelständischen Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken sind mit den regulatorischen Vorschriften überfordert. Mittlerweile beeinträchtigen die Anforderungen zunehmend auch die Mittelstandsfinanzierung“, so Aigner.

„Ich sehe deshalb dringenden Handlungsbedarf.“

Angesichts der anstehenden Reformvorhaben auf europäischer und internationaler Ebene ist ein enger Schulterschluss zwischen der bayerischen Wirtschaft und bayerischen Politikern eine wichtige Voraussetzung. Ministerin Aigner hat daher mit Vertretern der bayerischen Wirtschaft sowie den bayerischen Europaparlaments- und Bundestagsabgeordneten Markus Ferber und Alexander Radwan konkrete Ansatzpunkte für mehr Verhältnismäßigkeit in der Bankenregulierung erörtert.

„Die unter dem Stichwort Small Banking Box geführte Diskussion möchte ich aufgreifen und durch konkrete Vorschläge für abgestufte aufsichtsrechtliche Anforderungen für kleine und mittelständische Banken und Sparkassen mit Leben füllen. Unser Ziel ist es, die notwendigen Erleichterungen für diese Institute durchzusetzen, da sie die Hauptfinanzierer des Mittelstands und damit des Großteils der bayerischen Wirtschaft sind“, argumentiert Aigner.

Europaparlamentarier Ferber ergänzt:

„Wir brauchen eine Differenzierung bei den Aufsichts-, Melde- und Dokumentationspflichten. Für Banken, die weniger Risiko eingehen, müssen auch andere Regeln gelten. Die anstehende Überarbeitung der europäischen Eigenkapitalverordnung und Eigenkapitalrichtlinie bietet Gelegenheit, auf einen risikobasierten Ansatz umzusteigen.“

Auch der Bundestagsabgeordnete Radwan hält für Volksbanken und Sparkassen andere regulatorische Maßstäbe für notwendig als bei global agierenden Investmentbanken.

„Das Prinzip der Proportionalität muss in der Praxis angewendet werden und darf nicht nur auf dem Papier stehen“, so Radwan.

Bei der anstehenden Überarbeitung der europäischen Bankenregulierungsstandards CRR und CRD sowie bei der Umsetzung der in Kürze erwarteten Verabschiedung neuer Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, der Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und somit den Interessen von mittelständischen Banken und Unternehmen z. B. durch Erleichterungen bei Offenlegungs- und Meldepflichten soll wieder mehr Geltung verschafft werden.

„Die Bayerische Staatsregierung hat dieser Forderung bereits durch eine Bundesratsinitiative im vergangenen Herbst Nachdruck verliehen. Mit konkreten Vorschlägen für sachgerechte Erleichterungen für unsere regional tätigen Banken gehen wir nun gemeinsam den konsequenten zweiten Schritt“, so die Ministerin, die diese Vorschläge in die anstehenden politischen Beratungen auf Bundesebene und europäischer Ebene einbringen will.

StMWi, Pressemitteilung v. 03.02.2017