Gesetzgebung

BMG: Bundeskabinett beschließt Ratifikation des Tabakschmuggelprotokolls

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Ratifikation des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen der Weltgesundheitsorganisation (Tabakschmuggelprotokoll) beschlossen. Ziel des Protokolls ist es, den illegalen Handel von Tabakwaren, von dem besondere gesundheitliche Gefahren ausgehen, weltweit einzudämmen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe:

„Wir setzen ein klares Zeichen gegen Tabakschmuggel und Produktfälschungen. Denn illegale Tabakprodukte bergen besondere Gesundheitsgefahren. Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko unserer Gesellschaft. Jährlich sterben allein in Deutschland mehr als 120.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Auch die volkswirtschaftlichen Kosten des Rauchens sind enorm, wir gehen von fast € 80 Mrd. im Jahr aus. Gemeinsames Ziel muss deshalb sein, den Anteil der Raucherinnen und Raucher in unserer Gesellschaft dauerhaft zu senken.“

Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler:

„Gefälschte Zigaretten sind vielfach noch wesentlich gefährlicher als normale Tabakwaren. Die Schadstoffmengen, die beim Rauchen aufgenommen werden, liegen regelmäßig um ein Mehrfaches über dem, was bei der Verbrennung legaler Ware eingeatmet wird. Außerdem richtet der Schmuggel von Tabakwaren enorme volkswirtschaftliche Schäden an. Mit dem Tabakschmuggelprotokoll haben sich die Vertragsparteien des Tabakrahmenübereinkommens verpflichtet, gemeinsame Standards gegen den Tabakschmuggel zu setzen. Zigarettenschmuggel ist ganz klar ein Feld organisierter Kriminalität. Da müssen wir international zusammenarbeiten. Aus diesem Grund begrüße ich es sehr, dass das Kabinett heute der Ratifikation des Protokolls zur Bekämpfung des Tabakschmuggels zugestimmt hat.“

Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geht auf Art. 15 des Tabakrahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation (WHO-FCTC) zurück. Danach haben sich die Vertragsparteien verpflichtet, gegen alle Formen des illegalen Handels mit Tabakprodukten, insbesondere gegen Schmuggel, illegale Herstellung und Fälschung, vorzugehen. Es setzt verbindliche Standards für die Vertragsstaaten und bildet einen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit. Dabei geht es unter anderem um ein Lizenz- bzw. Kontrollsystem sowie ein weltweites Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte. Weiterhin werden im Protokoll Buchführungspflichten und die Verfolgung von Verstößen gegen Protokollbestimmungen geregelt. Das Protokoll zielt auf eine umfassende Überwachung der gesamten Lieferkette für Tabakerzeugnisse ab.

In Deutschland und Europa werden viele Regelungen des Protokolls bereits umgesetzt. Ziel deutscher Politik ist es aber, sie weltweit zu etablieren. Das Protokoll wurde von der 5. Konferenz der Vertragsparteien des Tabakrahmenübereinkommens am 12.11.2012 angenommen. Es tritt in Kraft, wenn es 40 Vertragsparteien des Tabakrahmenübereinkommens ratifiziert, angenommen, genehmigt oder förmlich bestätigt haben oder ihm beigetreten sind. Zum Inkrafttreten fehlen derzeit noch 16 Länder.

Die Bundeszollverwaltung hat 147 Mio. geschmuggelte Zigaretten im Jahr 2013 in Deutschland sichergestellt, 140 Mio. im Jahr 2014 und 75 Mio. im Jahr 2015.

BMG, Pressemitteilung v. 08.02.2017