Gesetzgebung

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 10. Februar 2017

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Maßnahmen aus dem Sofortprogramm für Innere Sicherheit auf Bundesebene vorantreiben / Verfassungsfeindliche Parteien entschlossen bekämpfen / Schutz unserer technologischen Souveränität, kein Ausverkauf von Schlüsseltechnologien“

1. Zu zwei Gesetzentwürfen zur Änderung des Strafgesetzbuches (TOP 53 mit Änderung weiterer Gesetze und TOP 56), zum Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (TOP 48) sowie zum Gesetzesantrag zu DNA-fähigem Material (TOP 96):

Angesichts der aktuellen Sicherheitslage sieht Bayern bei verschiedenen Gesetzesvorhaben des Bundes weiteren Handlungsbedarf und stellt dazu mehrere Änderungsanträge für eine noch effektivere Strafverfolgung und stärkeren Schutz der Bürger.

Huber: „Die Bayerische Staatsregierung hat Anfang des Jahres ein Sofortprogramm für Innere Sicherheit beschlossen, das dringend erforderliche Entscheidungen auf Bundesebene klar benennt. Bereits in der Vergangenheit war Bayern der Motor für wichtige Weichenstellungen, um notwendige Maßnahmen für mehr Innere Sicherheit besonders gegen terroristische Angriffe anzustoßen. Bayern wird auch jetzt wieder im Bundesrat Vorschläge einbringen, um wichtige sicherheitspolitische Maßnahmen voranzutreiben. Die Bevölkerung erwartet hier Entschlossenheit.“

Im Bereich des Strafrechts (TOP 53 und 56) fordert Bayern u.a.:

  • Verschärfung der Strafen für bewusste Falschmeldungen in Gefahrensituationen: Insbesondere die Geschehnisse um den Amoklauf im Olympia-Einkaufszentrum in München haben deutlich gemacht, dass bewusst falsche Notrufe in Gefahrenlagen Hilfs- und Rettungskräfte dort binden, wo sie gar nicht gebraucht werden, obwohl sie an anderer Stelle dringend benötigt würden. Die Vortäuschung oder Androhung bevorstehender Straftaten hat außerdem dazu geführt, dass Personen durch panikartige Fluchtreaktionen verletzt wurden. Das besondere Unrecht solchen Verhaltens ist strafrechtlich noch entschiedener zu ahnden.
  • Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen: Die Staatsregierung will verhindern, dass Extremisten auf den Straßen oder im Internet ungestraft für kriminelle oder terroristische Vereinigungen werben, um Unterstützer buhlen und so den Nährboden für terroristische Aktionen bereiten. Die Strafbarkeit der Sympathiewerbung wurde erst im Jahr 2002 von der rot-grünen Bundesregierung abgeschafft.
  • Verschärfte Bestrafung von öffentlich oder im Internet begangenen Beleidigungen, insbesondere von Hasspostings in sozialen Netzwerken und Cybermobbing.

Der Gesetzentwurf zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung (TOP 48) greift aus bayerischer Sicht an zwei Stellen zu kurz:

  • Verbot der Gesichtsverhüllung für alle an einer Gerichtsverhandlung beteiligten Personen: Der Gesetzentwurf enthält kein Verbot der Gesichtsverhüllung für Prozessparteien, Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige. Ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren setzt zwingend voraus, dass die Richter das Gesicht und die Mimik aller Verfahrensbeteiligten sehen können. Das ist zur Identifizierung offensichtlich und darüber hinaus auch zur Wahrheitsfindung unerlässlich.
  • Zum Schutz des Vertrauens in eine neutrale, unabhängige Rechtsprechung sollte ein Verbot von religiös geprägten Symbolen oder Kleidungsstücken bei ehrenamtlichen Richtern geprüft werden.

[Red. Hinweis: Meldungen im Kontext dieses Vorhabens: hier; in Bayern ist zudem eine Änderung des BayRiG angekündigt, die u.a. ein Kopftuchverbot für Richter und Staatsanwälte bringen soll; wie es mit diesem sowie allen anderen landesrechtlichen Gesetzesvorhaben, die voraussichtlich eine parlamentarische Mehrheit finden werden, weitergeht, erfahren Sie in der Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern.]

Bayern tritt zudem der Gesetzesinitiative Baden-Württembergs (TOP 96) bei, wonach künftig DNA-Spuren unbekannter Täter auf äußere Merkmale des Spurenverursachers untersucht werden dürfen – ebenfalls Forderungen aus dem bayerischen Sofortprogramm Innere Sicherheit. Damit könnten Feststellungen zu Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie biologischem Alter getroffen werden.

Huber: „Alles, was helfen kann, Straftäter zu finden und zu überführen, sollte verwendet werden.“

[Red. Hinweis: Meldungen im Kontext dieser Initiative]

2. Zur bayerischen Initiative „Ausländische Investitionen – Technologische Souveränität sichern“ (TOP 102)

Die Übernahmen deutscher Unternehmen durch ausländische Investoren erreichen derzeit eine neue Dimension. Die Staatsregierung stellt zum Schutz vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien auf der morgigen Bundesratssitzung einen Entschließungsantrag vor.

Huber: „Wir sind gegen Protektionismus und für freien Welthandel. Gerade die Industrie- und Exportnation Deutschland profitiert wie kaum eine andere von offenen Märkten. Aber: Die Globalisierung hat dort ihre Grenzen, wo ein Ausverkauf unserer technologischen Kernkompetenzen stattfindet. Vor allem Unternehmen aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft versuchen zunehmend, Schlüsseltechnologien der Zukunft aufzukaufen, um auf diesen Feldern eine Vormachtstellung aufzubauen. Das dürfen wir nicht zulassen. Insbesondere haben für alle die gleichen Spielregeln zu gelten: Wenn ausländische Direktinvestitionen aus Ländern kommen, die keinen oder nur einen sehr stark eingeschränkten Marktzugang gewähren, gilt es, solche Investitionen ebenfalls an strengere Vorgaben zu knüpfen. Es geht um den Schutz unserer technologischen Souveränität.“

Die Staatsregierung strebt eine Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts an, etwa im Bereich von Produkten, die bei der Daten- und Cybersicherheit eine wesentliche Rolle spielen, oder wenn die ausländischen Investoren von ihrem Heimatstaat Subventionen erhalten und dadurch in die Lage versetzt werden, bei Unternehmenskäufen strategisch überhöhte Preise zu zahlen und so den Wettbewerb auszuhebeln.

[Red. Hinweis: Meldungen im Kontext dieser Bundesratsinitiative]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 09.02.2017