Gesetzgebung

Staatskanzlei: Neuregelung der Parteienfinanzierung im Bundesrat – Huber: Verfassungsfeindliche Parteien entschlossen bekämpfen

Der Bundesrat befasste sich heute mit der Neuregelung der Parteienfinanzierung (TOP 94). Dazu erklärt Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

„Es ist ein starkes Signal, dass der Bundesrat heute mit den Stimmen aller Länder ein politisches Bekenntnis zum schnellstmöglichen Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen öffentlichen Leistungen abgegeben hat. Solche Parteien stellen eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar, die es mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu bekämpfen gilt. Wir wollen nicht zulassen, dass Angriffe auf unsere Verfassung von der Allgemeinheit bezahlt werden sollen. Außerdem sollten verfassungsfeindlich handelnde Parteien möglichst umfassend auch von sonstigen öffentlichen Leistungen ausgeschlossen werden. Dabei wäre aus Sicht der Staatsregierung etwa an den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und die Zuteilung von Rundfunk- und Fernsehzeiten für Wahlwerbespots zu denken.“

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 10.02.2017

Redaktioneller Hinweis

Der TOP 94 betrifft 3 Initiativen:

  • TOP 94a: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und weiterer Gesetze zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung. (Niedersachsen)
  • TOP 94b: Entschließung des Bundesrates „Kein Geld an Verfassungsfeinde: Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen“. (Saarland)
  • TOP 94c: Entschließung des Bundesrates zur Neuregelung der Parteienfinanzierung. (Rheinland-Pfalz)