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StMJ: Bausback vor dem Bundesrat zur StPO-Reform

10. Februar 2017 by Klaus Kohnen

„Dank Bayern künftig noch praxistauglichere und effektivere Strafverfahren / Aber: Keine Videoaufzeichnung der Vernehmung von Apfeldieben / Und: Weiteren Reformbedarf zügig angehen – vor allem Reglung zur sogenannten Quellen-TKÜ!“

Der Bundesrat berät heute den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback dazu heute vor der Länderkammer:

„Bayern hat wesentlich dafür gesorgt, dass der Entwurf in seiner jetzigen Form weitgehend hält, was sein Titel verspricht. Jetzt wird das Strafverfahren tatsächlich deutlich effizienter! Und genau das ist im wohlverstandenen Interesse aller Verfahrensbeteiligter!“

So müssten Zeugen zum Beispiel zukünftig bereits vor der Polizei erscheinen und aussagen und nicht erst vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht.

Bausback erläutert:

„Vieles, was der Bundesjustizminister zunächst regeln wollte, hätte zu einem erheblichen finanziellen, personellen und zeitlichen Mehraufwand für unsere Strafverfolgungsbehörden geführt.“

Hierzu zähle zum Beispiel die ursprünglich vorgesehene Anhörung des Beschuldigten vor Auswahl eines Sachverständigen oder die zunächst geplante sehr weitgehende audiovisuelle Dokumentation von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren.

„Das haben wir mit Erfolg verhindert beziehungsweise auf ein vertretbares Maß zurückgeführt!“

Trotz des insgesamt positiven Saldos sieht Bayerns Justizminister noch Änderungsbedarf am Gesetzentwurf – insbesondere müsse die Verpflichtung zur audiovisuellen Dokumentation von Beschuldigtenvernehmungen enger gefasst werden:

„Es kann doch nicht sein, dass künftig die Vernehmung jedes 17-jährigen Apfeldiebes auf Video aufgezeichnet werden muss“, so der Minister.

Bausback fordert zudem, weitere notwendige Reformen im Strafprozessrecht zügig anzugehen. Vor allem müsse schnellst möglich eine Rechtsgrundlage für die sogenannte Quellen-TKÜ geschaffen werden:

„Fakt ist, dass immer mehr Kommunikation verschlüsselt über WhatsApp oder Skype geführt wird und unsere Strafverfolgungsbehörden darauf auch bei schweren und schwersten Straftaten nicht zugreifen können – das ist ein völlig unhaltbarer Zustand! Gerade in Zeiten erhöhter Terrorgefahr können wir uns solche Lücken einfach nicht leisten.“

StMJ, Pressemitteilung v. 10.02.2017

Redaktioneller Hinweis: Meldungen im Kontext dieses Verfahrens.

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung, Rechtsentwicklung Schlagwörter: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens, Strafrecht/Strafprozessrecht

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