Sachgebiet: Kommunalrecht / BGH, Urt. v. 14.02.2017 – VI ZR 254/16 / Weitere Schlagworte: Auslegung einer Gemeindesatzung über den Straßenreinigungs- und Winterdienst
Leitsätze:
-
Anzeige
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten setzt entweder das Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende Gefahr auf Grund vereinzelter Glättestellen.
- Eine Gemeindesatzung über den Straßenreinigungs- und Winterdienst muss nach dem Grundsatz gesetzeskonformer Auslegung regelmäßig so verstanden werden, dass keine Leistungspflichten begründet werden, die über die Grenze der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten hinausgehen.
- Zum Volltext
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport