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BGH: Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten

Sachgebiet: Kommunalrecht / BGH, Urt. v. 14.02.2017 – VI ZR 254/16 / Weitere Schlagworte: Auslegung einer Gemeindesatzung über den Straßenreinigungs- und Winterdienst

Leitsätze:

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    Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Verstoßes gegen winterliche Räum- und Streupflichten setzt entweder das Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus oder das Vorliegen von erkennbaren Anhaltspunkten für eine ernsthaft drohende Gefahr auf Grund vereinzelter Glättestellen.

  1. Eine Gemeindesatzung über den Straßenreinigungs- und Winterdienst muss nach dem Grundsatz gesetzeskonformer Auslegung regelmäßig so verstanden werden, dass keine Leistungspflichten begründet werden, die über die Grenze der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten hinausgehen.