Gesetzgebung

EU-Kommission: EU-Gesetzgebung – Kommission will mehr Transparenz und politische Verantwortung im „Komitologie“-Verfahren

Bei ihrer wöchentlichen Sitzung am heutigen Dienstag wird die Europäische Kommission über Änderungen an der sogenannten „Komitologie“-Verordnung beraten. Sie möchte erreichen, dass umstrittene Entscheidungen wie die Zulassung des Wirkstoffes Glyphosat oder genmanipulierter Organismen transparenter werden und nimmt die EU-Staaten in die Pflicht, mehr politische Verantwortung zu übernehmen.

„Es geht nicht an, dass die Kommission von Parlament und Rat zu einer Entscheidung gezwungen wird, wenn sich die EU-Länder untereinander nicht einigen können, ob sie die Verwendung von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln verbieten wollen oder nicht. Daher werden wir diese Regeln ändern“, hatte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner Rede zur Lage der Union im vergangenen September angekündigt.

Derzeit ist die EU-Kommission im Rahmen des Komitologie-Verfahrens, das dem Erlass von Durchführungsrechtsakten dient, immer dann zu einer Entscheidung gezwungen, wenn die EU-Staaten auch im Berufungsausschuss „keine Stellungnahme“ abgeben. Das heißt, dass sie nach mehreren Runden auch in der Berufungsinstanz weder die benötigte qualifizierte Mehrheit für noch gegen beispielsweise die Zulassung eines Wirkstoffs finden.

In den Jahren 2015 und 2016 war dies in 17 Fällen so – beispielsweise im vergangenen Jahr bei den Diskussionen um eine Verlängerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln. 20 Mitgliedstaaten hatten zwar für eine Verlängerung gestimmt, aber die notwendige qualifzierte Mehrheit – 55% der Staaten, die mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren – wurde verfehlt. Damit musste die Kommission entscheiden.

Vor zwei Wochen hatte die Kommission in einer ersten Orientierungsdebatte über mögliche Änderungen an den derzeit geltenden Regeln gesprochen. Über die Vorschläge müssen nach Annahme durch die Kommission Rat und Parlament beraten.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 14.02.2017

Redaktioneller Hinweis

Die Beratungen der Kommission in o.g. Angelegenheit sind abgeschlossen und die Kommission hat vorgeschlagen, die Verordnung über das Ausschussverfahren zu ändern.