Gesetzgebung

EU-Parlament: EU-Emissionshandelssystem – Abgeordnete stimmen Kommissionsvorschlag zu

Am Mittwoch hat das Parlament einer Überarbeitung der Regeln des CO2-Marktes zugestimmt, um die Treibhausgase weiter zu verringern und die EU-Klimapolitik in Übereinstimmung mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens zu bringen. Die Abgeordneten stimmten dem Kommissionsvorschlag zu, die Zahl der CO2-Emissionszertifikate jährlich um 2,2% zu verknappen, und forderten die Verdopplung der Marktstabilitätsreserve 2019, um die Überzahl von Emissionsberechtigungen aufzufangen.

„Die heutige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt, um unseren ehrgeizigen Klimaschutzzielen gerecht zu werden“, so Berichterstatter Ian Duncan (EKR, UK).

„Das Parlament hat ehrgeizige Maßnahmen zur Erfüllung unserer Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Pariser Klimaabkommen verabschiedet, und wir haben dem Europäischen Rat ein starkes Signal gesendet, dass wir es ernst meinen mit dem Kampf gegen die globale Erwärmung“, fügte er hinzu.

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Die Abgeordneten haben den Vorschlag der Kommission gebilligt, den sog. linearen Verringerungsfaktor (jährliche Verringerung der Emissionsgutschriften zur Durchsetzung der CO2-Senkung) zu erhöhen, und zwar auf 2,2% ab 2021 anstelle der aktuell geltenden 1,74%. Der neue Faktor wird fortlaufend überprüft mit der Absicht, ihn frühestens 2024 auf 2,4% zu erhöhen, heben die Abgeordneten hervor.

Das Parlament fordert ebenfalls, die Abzugsmenge für die Marktstabilitätsreserve (MSR) während der ersten vier Betriebsjahre zu verdoppeln, um die Überzahl von Emissionsgutschriften aufzufangen. Ab 2019 sollten also für zunächst vier Jahre 24% der Emissionsrechte in die MSR überführt werden. Die Abgeordneten waren sich ebenfalls darüber einig, dass 800 Mio. Zertifikate am 01.01.2021 aus der MSR gelöscht werden sollen.

Zwei Fonds sollen zudem angelegt und durch die Versteigerung von CO2-Zertifikaten finanziert werden. Über einen neuen Innovationsfonds soll finanzielle Unterstützung für Vorhaben im Bereich erneuerbare Energieträger, Abscheidung und Speicherung von CO2 sowie Innovationen mit emissionsmindernder Wirkung gewährt werden, während die Modernisierung der Energiesysteme in den einkommensschwächeren Mitgliedstaaten mit einem neuen Modernisierungsfonds gefördert werden soll.

Die Abgeordneten schlagen auch die Einrichtung eines „Fonds für einen gerechten Übergang“ vor, der Versteigerungseinkünfte verwendet, um die Umschulung und Eingliederung der von der Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft betroffenen Arbeitskräfte in andere Beschäftigungssektoren zu fördern.

Luft- und Seeverkehr

Der Luftfahrtsektor sollte 10% weniger Gutschriften erhalten als im Durchschnitt in den Jahren 2014-2016, um auch hier die Bemühungen an die andere Sektoren anzugleichen, fordern die Abgeordneten. Die Einkünfte aus der Versteigerung von Zertifikaten würden verwendet, um den Klimawandel in der EU und in Drittländern zu bekämpfen.

In Ermangelung eines vergleichbaren Systems der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO), so die Abgeordneten, sollten auch CO2-Emissionen in Unionshäfen und bei Schiffsreisen zu und von Unionsanlaufhäfen erfasst werden. Sie schlagen die Einrichtung eines „maritimen Klimafonds“ vor, um Emissionen aus dem Seeverkehr zu kompensieren, die Energieeffizienz zu verbessern und Investitionen in innovative Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen der Seeschifffahrt zu erleichtern.

Die nächsten Schritte

Der Gesetzentwurf wurde mit 379 Stimmen angenommen, bei 263 Gegenstimmen und 57 Enthaltungen. Das Verhandlungsteam des Parlaments wird nun mit der maltesischen Ratspräsidentschaft auf eine Einigung über den vorliegenden Gesetzentwurf hinarbeiten, die dann wiederum vom Parlament verabschiedet werden muss.

Hintergrundinformationen

Am 15. Juli hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für die Phase IV des EU-Emissionshandelssystems veröffentlicht. Der Vorschlag dient dazu, das Ziel der EU einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um „mindestens“ 40% zu verwirklichen, während die europäische Industrie vor dem Risiko einer Verlagerung von CO2-Emissionen geschützt und Innovationen in der europäischen Industrie- und Energiebranche sowie ihre Modernisierung im Zeitraum 2020–2030 gefördert werden.

EU-Parlament, Pressemitteilung v. 15.02.2017