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EU-Parlament: Neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung angenommen

16. Februar 2017 by Klaus Kohnen

Am Donnerstag hat das Parlament ein neues Antiterrorgesetz angenommen, um zunehmenden Bedrohungen durch „ausländische Kämpfer“, die sich in Konfliktgebieten ausbilden lassen, und „einsame Wölfe“, die Angriffe im Alleingang planen, zu begegnen. Die neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung wird einen aktuell gültigen Rahmenbeschluss des Rates erneuern und dessen Geltungsbereich auf neu entstehende Bedrohungen ausweiten.

„Wir müssen die Täter aufhalten, bevor sie ein Attentat begehen, und nicht anschließend die Toten und Verletzten beklagen. Wir müssen verhindern, dass es überhaupt erst entsteht“, sagte die Berichterstatterin Monika Hohlmeier (EVP, DE) in der Debatte vor der Abstimmung.

„Ebenfalls gelungen ist, dass wir eine gute Balance gefunden haben zwischen der Sicherheit auf der einen Seite, aber auch dem strikten Einhalten von Grundrechten, denn Sicherheit ohne Grundrechte geht nicht“, fügte sie hinzu.

Die neuen Vorschriften, vorab zwischen Parlament und Rat im November 2016 vereinbart, wurden mit 498 Stimmen angenommen, bei 114 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen. Damit werden folgende Vorbereitungshandlungen unter Strafe gestellt:

  • Auslandsreisen für terroristische Zwecke und/oder Rückkehr in die EU mit dem Ziel, einen Terroranschlag zu verüben,
  • Anwerbung für terroristische Zwecke,
  • Ausbildung für terroristische Zwecke,
  • Anstiftung, Beihilfe oder Versuch zur Begehung einer terroristischen Handlung,
  • öffentliche Aufrufe zum Terrorismus oder Verherrlichung des Terrorismus, und
  • die Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten.

Unterstützung für Terroropfer

Das neue Gesetz schließt auch Bestimmungen zum Schutz der Opfer von Terroranschlägen ein, um zu gewährleisten, dass die Opfer und ihre Familien im Fall eines Anschlags ohne Verzögerung Unterstützung erhalten.

Die neue Richtlinie enthält auch Bestimmungen, um sofortige Hilfe für die Opfer und ihre Angehörigen nach einem Anschlag zu garantieren. Zum Beispiel sollten die EU-Mitgliedstaaten Leistungen zur Unterstützung bereitstellen, um Familien dabei zu helfen, herauszufinden, in welchem Krankenhaus sich ihr Angehöriger befindet. Zudem sollten sie gewährleisten, dass Opfern bei der Rückkehr in ihre Heimatländer geholfen wird, wenn sie von einem Anschlag in einem anderen EU-Land betroffen sind. Medizinische und psychologische Unterstützung sollte auch geleistet werden, sowie Beratung in Rechts- und Finanzangelegenheiten, wie zum Beispiel über Verfahren im Hinblick auf Forderungen nach Entschädigung.

Die nächsten Schritte

Sobald die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Das Vereinigte Königreich und Irland sind nicht beteiligt, können der EU-Kommission aber mitteilen, wenn sie die Richtlinie auf ihrem Staatsgebiet anwenden wollen. Dänemark ist nicht betroffen.

Am Donnerstag hat das Parlament auch neue Bestimmungen über Grenzkontrollen an den EU-Außengrenzen verabschiedet, um die innere Sicherheit zu verstärken.

Hintergrundinformationen

Die neue Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung wird den Rahmenbeschluss des Rates (2002/475/JHA) von 2002 (überarbeitet 2008) ersetzen, um mit den neuesten Entwicklungen und Bedrohungen (wie zum Beispiel durch ausländische Kämpfer oder „einsame Wölfe“) Schritt zu halten, aber auch, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten internationale Verpflichtungen und Standards wie die Resolution 2178 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen oder das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus einhalten.

EU-Parlament, Pressemitteilung v. 16.02.2017

Redaktioneller Hinweis zur vollständigen Bezeichnung: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates zur Terrorismusbekämpfung

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