Gesetzgebung

StMUV: Anbauverbote für grüne Gentechnik nicht auf die lange Bank schieben – Bayern setzt auf Selbstbestimmung

Der Freistaat Bayern dringt weiter auf eine gesetzliche Lösung, um Anbauverbote bei der grünen Gentechnik zu ermöglichen. Das betonte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München.

„Bayern steht für hohe Lebensqualität und hochwertige regionale Lebensmittel. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen ist damit nicht vereinbar. Wir wollen keine Gentechnik auf unseren Feldern. Deutschland muss endlich über den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen selbst entscheiden können. Es dürfen keine zu hohen Hürden für ein bundesweites Verbot geschaffen werden. Dafür haben wir uns im Bundesrat eingesetzt. Bayern befürwortet bundesweite Verbote. Wenn aber der Bund nicht handeln kann, muss Bayern selbst handeln können“, so Scharf.

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Der Bundesrat hatte sich zuletzt Ende 2016 mit der Umsetzung der sogenannten Opt-Out-Regelung der EU zur grünen Gentechnik auseinandergesetzt. Die Regelung räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen. Bayern fordert insbesondere, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vorrangig vom Bund deutschlandweit verboten wird. Für den Fall, dass der Bund keine einheitliche nationale Lösung schaffen kann, will Bayern von einer Verbotsmöglichkeit für den Freistaat selbst Gebrauch machen können.

Ein Anbauverbot ist nach der Richtlinie der EU [red. Hinweis: vgl. auch hier] mehrstufig möglich. Wird auf EU-Ebene die Anbauzulassung einer gentechnisch veränderten Pflanze beantragt, können die Mitgliedstaaten den Antragsteller in der ersten Phase über die Kommission auffordern, auf einen Anbau der gentechnisch veränderten Pflanzen in ihrem Staatsgebiet zu verzichten. Dieser Forderung haben die Antragsteller in der Vergangenheit regelmäßig entsprochen. Damit das entsprechende Verfahren für diese Phase weiterhin genutzt werden kann, sind am Gesetzesentwurf des Bundes Nachbesserungen nötig. Die Nutzung dieses Verfahrens darf nicht an zu hohen Hürden für Begründungen und Abstimmungsprozesse scheitern.

Wenn ein Antragsteller der Forderung nach einem freiwilligen Verzicht nicht nachkommt, wird ein Verbot auf nationaler Ebene erforderlich. Für die Begründung dieses Verbots ist nach Auffassung Bayerns und vieler anderer Länder in erster Linie der Bund zuständig. Bayern forderte schon seit 2008 von der EU-Kommission ein Selbstbestimmungsrecht über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen. 2015 trat schließlich eine entsprechende EU-Richtlinie in Kraft.

Weitere Informationen unter
http://www.stmuv.bayern.de/themen/gentechnik/bayern/gruene_gentechnik.htm

StMUV, Pressemitteilung v. 16.02.2017