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BayVGH: Kein Anspruch auf Herstellung oder Erweiterung von Straßen

Sachgebiet: Straßen- und Wegerecht / BayVGH, Beschl. v. 20.02.2017 – 8 ZB 15.1084 / Landesrechtliche Normen: BayStrWG

Leitsatz:

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Die Herstellung oder Erweiterung von Straßen erfolgt nur im öffentlichen Interesse, so dass ein privater Dritter insoweit grundsätzlich keine Rechtsansprüche geltend machen kann.