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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BMI: Europaweite Nutzung der deutschen Online-Ausweisfunktion kommt

20. Februar 2017 by Klaus Kohnen

Für den digitalen EU-Binnenmarkt ist die gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierungsmittel der Mitgliedstaaten eine entscheidende Voraussetzung. Diese Anerkennung ist in der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Verordnung) geregelt. Gemäß Art. 9 eIDAS Verordnung hat die Bundesrepublik Deutschland in dieser Woche die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises des deutschen Personalausweises und elektronischen Aufenthaltstitels eingeleitet.

„Die eIDAS-Verordnung ist ein zentraler Baustein für die Weiterentwicklung des digitalen EU-Binnenmarktes. Auf ihrer Grundlage können bürgerfreundliche und zugleich sichere Angebote der Verwaltung in Europa ausgebaut werden. Deshalb ist es mir wichtig, frühzeitig die Voraussetzungen für die internationale Nutzung des deutschen elektronischen Identitätsnachweises zu schaffen. Wer in Deutschland einen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion besitzt, kann damit künftig Verwaltungsdienstleistungen anderer EU-Mitgliedstaaten im Internet in Anspruch nehmen“, erklärt Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière dazu.

Im Bereich der elektronischen Identifizierung soll die Umsetzung der eIDAS-Verordnung die grenzüberschreitende Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen auf europäischer Ebene erheblich vereinfachen. Die eIDAS-Verordnung sieht vor, dass die künftige Identifizierung auf der gegenseitigen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen oder künftig in den Mitgliedsstaaten noch einzuführenden Identifizierungsmittel basiert. Elektronische Identifizierungssysteme müssen von anderen Mitgliedsstaaten ab 29.09.2018 verbindlich anerkannt werden, nachdem diese bei der EU-Kommission notifiziert wurden. Die Notifizierung eines elektronischen Identifizierungssystems wird vom jeweiligen Mitgliedstaat auf freiwilliger Basis vorgenommen.

Die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion stellt neben dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises sowie der Schaffung der Voraussetzungen für die mobile Verwendung der Online-Ausweisfunktion mit Smartphones und Tablets einen weiteren wichtigen Schritt zur Förderung der Nutzung und Verbreitung der Online-Ausweisfunktion dar.

Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion: einfach und sicher

Für den elektronischen Identitätsnachweis können Personalausweise genutzt werden, die ab dem 01.11.2010 ausgestellt wurden, und elektronische Aufenthaltstitel, die ab dem 01.09.2011 ausgestellt wurden. Beide Karten enthalten die Online-Ausweisfunktion: einen Chip mit den gleichen persönlichen Daten, die auch auf der Karte zu sehen sind.

Mit den Daten im Chip ist das Ausweisen auch im Internet einfach. Weil die Daten staatlich geprüft sind und verschlüsselt übertragen werden, schützt die Online-Ausweisfunktion vor Datendiebstahl und -missbrauch.

Die Online-Ausweisfunktion bietet durch Zwei-Faktor-Authentisierung eine sichere Alternative zur Nutzung von Passwörtern für E-Government und E-Business.

Erste grenzüberschreitende Integration des Personalausweises

Seit Ende Januar kann die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises zur grenzüberschreitenden Identifizierung bei der niederländischen nationalen eID-Infrastruktur genutzt werden. Die hierzu erforderliche deutsche eIDAS-Middleware wurde erfolgreich in den niederländischen Authentisierungsdienst integriert und hat den Wirkbetrieb aufgenommen. Niederländische Verwaltungsdienste sollen nun nach und nach an diesen Authentisierungsdienst angeschlossen werden. Neben der deutschen eIDAS-Middleware wurde auch das österreichische eID-System erfolgreich an die niederländische Infrastruktur angeschlossen.

Die grenzüberschreitende Interoperabilität wird durch ein Interoperability Framework realisiert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat zusammen mit Partnern aus der Industrie die technischen Arbeiten für die Integration des Personalausweises in die Systeme anderer EU-Mitgliedsstaaten geleistet.

Prozess der Notifizierung

Der Prozess der Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises beginnt mit dem Einreichen der entsprechenden Unterlagen und kann durch einen Mechanismus zur Begutachtung durch andere Mitgliedsstaaten begleitet werden, an dem alle EU-Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis teilnehmen können. Deutschland wird diesen Prozess der Begutachtung aktiv unterstützen.

Nach Abschluss der Notifizierung sind alle EU-Mitgliedstaaten ab 29.09.2018 verpflichtet, ihre elektronischen Verwaltungsverfahren für den elektronischen Identitätsnachweis mit der deutschen Online-Ausweisfunktion zu öffnen. Unternehmen im EU-Ausland können den elektronischen Identitätsnachweis auf freiwilliger Basis anerkennen.

Weitere Informationen

  • Anwendungsmöglichkeiten für die Online-Ausweisfunktion in Deutschland:
    www.personalausweisportal.de/Anwendungen
  • eIDAS-Verordnung, Notifizierung der Online-Ausweisfunktion und EU-Projekte:
    http://www.personalausweisportal.de/eIDAS-Verordnung
  • Aktuelle Kurzmeldungen zum Personalausweis:
    www.personalausweisportal.de/Meldungen

BMI, Pressemitteilung v. 20.02.2017

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