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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

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Bayerischer Gemeindetag: Gemeindetag begrüßt Kabinettsbeschluss für ein Verbot der Gesichtsverhüllung

21. Februar 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte begrüßen den heutigen Beschluss des Ministerrats, Gesichtsverhüllung in wichtigen Bereichen des täglichen Lebens zu verbieten. Damit werde ein klares Bekenntnis zum freiheitlich-demokratischen Werteverständnis gesetzt, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl heute in München.

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„Wer in unserer Gesellschaft in der öffentlichen Verwaltung Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringt, muss selbst erkennbar sein und sich im wahrsten Sinne des Wortes in die Augen blicken lassen. Dies gilt ganz besonders auch für Erzieherinnen und Lehrerinnen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Eine selbstgewählte oder angeordnete Abschottung mittels verschleiernder Kleidung entspricht nicht unserem Selbstverständnis als freiheitliches Gesellschaftssystem. Und auch wer ein Wahllokal betritt, sollte dies mit „offenem Visier“ tun. Hier ist es wichtig, eine Identifikation als wahlberechtigte Wählerin zu ermöglichen“, sagte Brandl.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 21.02.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen und Stellungnahmen zum genannten Gesetzgebungsverfahren: hier.
  • Zur bereits zuvor angekündigten Änderung des Bayerischen Richtergesetzes vgl. hier.
  • Fortlaufend aktualisierte Übersicht zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren im Freitstaat nebst Beiträgen und amtlichen bzw. kommunalen Stellungnahmen: hier (dort, sobald im Internet veröffentlicht, auch der Gesetzentwurf).

Auf Bundesebene hatte der Freistaat im Juni 2016 eine Bundesratsinitiative „Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren“ gestartet. Auf seiner 948. Sitzung am 23.09.2016 fasste der Bundesrat hierzu folgende Entschließung: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um sicherzustellen, dass die Prozessbeteiligten immer ohne (jede Form von) Gesichtsbedeckung an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen“. Im Dezember 2016 verabschiedete das Bundeskabinett mehrere Gesetzesvorhaben „zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland und zur gelingenden Integration“, darunter auch einen Gesetzentwurf zu „bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung“, der am 10.02.2017 erstmals im Bundesrat beraten wurde.

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Kategorie: Bayern, Bildung/ Forschung/ Kultur, Demografie/ Integration, Familie, Kinder & Jugend, Gesetzgebung, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Kultur/ Kirche/ Religion, Schulen Schlagwörter: 17/16131, Anzeigen genot, Anzeigen öD 2 DienstLauf, Anzeigen öD 4 TarifArb, Bayerisches Gesetz zum Verbot der Gesichtsverhüllung

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