Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern beschlossen. Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten. Dieses Burka-Verbot für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens und des Kindeswohls hat der Ministerrat heute beschlossen, um schnell und rechtssicher ein Burka-Verbot im bayerischen Landesrecht zu verankern. Der Ministerrat bekräftigte, dass die verfassungsrechtliche Diskussion um ein vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum noch nicht abgeschlossen ist.

Innenminister Joachim Herrmann:

„Der Ministerrat hat sich dafür ausgesprochen, die verfassungspolitische Diskussion für ein weitergehendes Verbot intensiv weiterzuführen, die Entwicklung insbesondere in anderen europäischen Ländern genau zu beobachten und gegebenenfalls ein vollständiges Burka-Verbot in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen.“

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Zu den jetzt beschlossenen Verboten erklärte Innenminister Joachim Herrmann:

„Zum freiheitlichen demokratischen Werteverständnis christlich-abendländlicher Prägung gehört eine Kultur der offenen Kommunikation untereinander. Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung. Eine Verhüllung des Gesichts widerspricht dieser Kommunikationskultur.“

Zur Begründung führte Herrmann auch an, dass gerade Beamtinnen und Beamte sowie die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes generell in besonderer Weise als Repräsentanten des Gemeinwesens zu Neutralität gegenüber dem Bürger verpflichtet sind. Im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung aber auch bei Wahlen sei es erforderlich, die Identifikation zu ermöglichen und deshalb eine Gesichtsverhüllung zu verbieten.

Herrmann: „Das kann zum Beispiel bei Ansammlungen, auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder auch beim Betreten eines Wahllokals notwendig sein.“

Eine Gesichtsverhüllung widerspreche auch dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag in Kindertageseinrichtungen und Schulen.

„Es geht uns insbesondere um das Vermitteln und Erlernen kommunikativer Fähigkeiten. Unsere Kinder müssen die Reaktionen ihres Gegenübers richtig einschätzen können“, so der Minister.

Zudem sei es für Lehrer wichtig, ihren Schülerinnen und Schülern „in die Augen“ schauen zu können, beispielsweise um Aufmerksamkeit und Mitarbeit besser bewerten zu können.

Die entsprechenden Verbote werden in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufgenommen. Außerdem werden das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt. Der Gesetzentwurf geht nun den Verbänden zur Anhörung zu.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 21.02.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Meldungen und Stellungnahmen zum genannten Gesetzgebungsverfahren: hier.
  • Zur bereits zuvor angekündigten Änderung des Bayerischen Richtergesetzes vgl. hier.
  • Fortlaufend aktualisierte Übersicht zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren im Freitstaat nebst Beiträgen und amtlichen bzw. kommunalen Stellungnahmen: hier (dort, sobald im Internet veröffentlicht, auch der Gesetzentwurf).

Auf Bundesebene hatte der Freistaat im Juni 2016 eine Bundesratsinitiative „Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren“ gestartet. Auf seiner 948. Sitzung am 23.09.2016 fasste der Bundesrat hierzu folgende Entschließung: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um sicherzustellen, dass die Prozessbeteiligten immer ohne (jede Form von) Gesichtsbedeckung an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen“. Im Dezember 2016 verabschiedete das Bundeskabinett mehrere Gesetzesvorhaben „zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland und zur gelingenden Integration“, darunter auch einen Gesetzentwurf zu „bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung“, der am 10.02.2017 erstmals im Bundesrat beraten wurde.