Sachgebiete: Abgabenrecht; Bau, Boden, Planung / BFH, Urt. v. 22.02.2017 – XI R 17/15 / Weitere Schlagworte: Zahlungen als Entgelt (von dritter Seite) für steuerpflichtige Leistungen an die Stadt
Leitsatz:
AnzeigeVerpflichtet sich ein Vorhabenträger in einem Vertrag mit Grundstückserwerbern gegen Zahlung von Erschließungskosten dazu, Erschließungsleistungen an eine Gemeinde zu erbringen, wird die Erschließung gegen Entgelt erbracht.
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