Sachgebiete: Straßen- und Wegerecht; Abgabenrecht; Kommunalrecht / BayVGH, Beschl. v. 23.02.2017 – 8 ZB 16.1292 / Landesrechtliche Normen: BayStrWG, KAG
Leitsatz:
AnzeigeDass der Träger der Straßenbaulast das zivilrechtliche Eigentum an dem Straßengrundstück noch nicht erworben hat, macht eine Erhebung von Sondernutzungsgebühren regelmäßig noch nicht unbillig.
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