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BVerwG: Zugang zu Umweltinformationen bei der Deutschen Bahn

Sachgebiet: Informationsfreiheitsrecht / BVerwG, Urt. v. 23.02.3017 – BVerwG 7 C 31.15 / Weitere Schlagworte: Informationen über die Planfeststellungsabschnitte 16 Fürth Nord, S-Bahn Nürnberg – Forchheim und 22 Bamberg des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 (VDE 8); Anspruchsberechtigung; informationspflichtige Stelle; öffentliche Aufgabe; öffentliche Dienstleistung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis

Leitsätze:

  1. Soweit die DB Netz AG mit der Planung und dem Bau von Schienenwegen befasst ist, stellt diese Tätigkeit sowohl eine Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben als auch eine Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 UIG dar.
  1. Als Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand kann sie sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UIG berufen.