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Bayerischer Gemeindetag: Geld der Bürger muss weiterhin abgesichert sein

Das Geld der Bürgerinnen und Bürger, das die Gemeinden und Städte bei Banken angelegt haben, muss auch künftig gegen eine Insolvenz der Bank abgesichert sein. Das fordert der Bayerische Gemeindetag heute in München. Er wendet sich damit gegen die Pläne des Bundesverbands deutscher Banken, der in einer Reform seiner freiwilligen Einlagensicherung Bund, Länder und Kommunen vom Schutz des Einlagensicherungsfonds ab 01.10.2017 ausnehmen will.

„Die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden und Städten haben ein berechtigtes Interesse daran, dass das Geld ihrer Kommune, das letztlich das Geld der Steuerzahler ist, genauso sicher ist wie das von Privatkunden. Es kann nicht sein, dass das Geld futsch ist, wenn die Bank pleite geht. Die Bürgerinnen und Bürger haben dieses Geld schließlich durch Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen gemeinsam aufgebracht und müssen darauf vertrauen dürfen, dass es der Kämmerer der Stadt oder Gemeinde sicher anlegt. Die Pläne des Bankenverbands sind ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl.

Er wies darauf hin, dass die Begründung des Bankenverbands, Kommunen könnten vom Einlagensicherungsfonds deswegen ausgenommen werden, weil sie „als professionelle Investoren in der Regel die notwendigen Kenntnisse hätten, um Risiken einschätzen zu können“ jedenfalls so pauschal nicht zutreffe. In der Vergangenheit hatten gerade Banken nicht wenigen Kommunen riskante Geldgeschäfte empfohlen, die so manchen Kämmerer überfordert hatten. Brandl forderte daher, die Kommunen den Privatkunden gleichzustellen. Für diese bleibt der Schutz der freiwilligen Einlagensicherung auch künftig bestehen.

Der Bundesverband deutscher Banken arbeitet derzeit an einer Reform seiner freiwilligen Einlagensicherung. Ziel ist es, den Schutz des Einlagensicherungsfonds vor allem auf private Kunden zu konzentrieren. Während sich für die Privatkunden von Banken nichts ändern soll, ist beabsichtigt, Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds zu unterstellen.

Bayerischer Gemeindetag, Pressemitteilung v. 24.02.2017