Sachgebiete: Informationsfreiheitsrecht; Kommunalrecht; Staats- und Verfassungsrecht / BayVGH, Beschl. v. 27.02.2017 – 4 N 16.461 / Weitere Schlagworte: Satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage; Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände / Landesrechtliche Normen: KAG; AGVwGO; BayVwVfG; BayDSG
Leitsatz:
AnzeigeInformationsfreiheitssatzungen können sich nur dann auf die satzungsrechtliche Generalklausel als Rechtsgrundlage stützen, wenn Eingriffe in Grundrechte Dritter von vornherein durch eine entsprechende Ausgestaltung der Ausnahmetatbestände ausgeschlossen werden.
- Zum Volltext
- Zur Pressemitteilung
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport