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AllMBl. (3/2017): Stellung des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung (BüABBek)

Die Staatsregierung hat die Bek. „Stellung des Beauftragten für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung (BüABBek)“ v. 14.02.2017 (Az. B II 4 – G6/17 – 1) am 28.02.2017 veröffentlicht (AllMBl. S. 82). Sie ist mit Wirkung vom 15.02.2017 in Kraft getreten.

Hiernach beruft und entlässt der Ministerpräsident eine Persönlichkeit zur Beratung und Unterstützung der Staatsregierung in Fragen des Bürokratieabbaus. Die Amtszeit des oder der Beauftragten endet außer mit Rücktritt, Entlassung oder Außerkrafttreten der BüABBek auch zum Ende einer Wahlperiode des Landtags.

Der oder die Beauftragte ist ehrenamtlich und ressortübergreifend tätig, soll sich schwerpunktmäßig den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft sowie des Umwelt- und Baurechts widmen und ist der Staatskanzlei zugeordnet, bei der eine Geschäftsstelle eingerichtet wird.

Als erster Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung wurde der Landtagsabgeordnete Walter Nussel berufen.

Aperçu am Rande: Manch ein Pflänzchen blüht im Verborgenen. So sollte man nicht achtlos über Nr. 5 Satz 3 BüABBek hinweglesen. Hiernach tritt die Integrationsbeauftragtenbekanntmachung (IntB) mit Wirkung v. 01.01.2017 außer Kraft (diese wurde mit Art. 15 BayIntG im Wesentlichen auf Gesetzesebene übernommen). Bekanntlich haben sich Beamtinnen und Beamte mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen (Art. 34 BeamtStG) – Könnte es hiernach einen geeigneteren Ort für dergestaltigen Bürokratieabbau geben als eine Bek. über Bürokratieabbau?

Ass. iur. Klaus Kohnen