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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BVerwG: Geschäftslage im Jahr 2016

1. März 2017 by Klaus Kohnen

[Zahl der Verfahrenseingänge leicht angestiegen / Dauer der Revisionsverfahren deutlich abgenommen (Durchschnitt 11 Monate und 27 Tage) / 43 Klageeingänge zu erstinstanzlichen Verfahren über Infrastrukturvorhaben; durchschnitliche Dauer der Klageverfahren 11 Monate und 6 Tage]

1. Allgemeiner Überblick

Die Zahl der Verfahrenseingänge beim BVerwG ist im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1.658 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht einer Zunahme von 12% gegenüber dem Jahr 2015. Damit hat sich die in den vergangenen Jahren zu verzeichnende rückläufige Tendenz der Eingänge nicht fortgesetzt.

Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist mit 727 gegenüber 733 im Vorjahr leicht gesunken.

Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:

 

 

 

 

 

2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren

Die Dauer der Revisionsverfahren hat insgesamt, also bezogen auf die Erledigungen durch Beschluss und durch Urteil, deutlich abgenommen; sie betrug durchschnittlich 10 Monate und 5 Tage gegenüber 11 Monaten und 12 Tagen im Jahr 2015. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls gesunken; sie betrug im Durchschnitt 11 Monate und 27 Tage gegenüber 13 Monaten und 23 Tagen im Vorjahr.

Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:

 

 

 

 

 

Die Dauer der Beschwerdeverfahren ist leicht gestiegen: Durchschnittlich waren sie in 5 Monaten erledigt (gegenüber 4 Monaten und 13 Tagen im Vorjahr). Von den Beschwerdeverfahren waren 47,1 % innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht – und 56,8% innerhalb von 6 Monaten beendet.

3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben

In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das BVerwG in erster und letzter Instanz zuständig ist, sind im Jahr 2016 43 und damit weniger Klagen als im Vorjahr (2015: 49) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 21 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Das waren mehr Anträge als in den Jahren 2015 (2) und 2014 (12).

Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 14 (2015: 31), im Schienenwegerecht sechs (2015: 10), im Energieleitungsausbaurecht 22 Klagen (2015: 5), im Wasserstraßenrecht ist eine Klage (2015: 2) eingegangen. Im Luftverkehrsrecht ist keine Klage (2015: 1) erhoben worden.

Von den insgesamt 146 in den Fachplanungsgesetzen einzeln aufgeführten Infrastrukturprojekten, für die das BVerwG erstinstanzlich zuständig ist, sind 14 Projekte Gegenstand von Verwaltungsstreitverfahren geworden (2011: 7, 2012: 12, 2013: 10, 2014: 11, 2015: 18 Projekte). Es handelt sich um vier Fernstraßenprojekte, drei Eisenbahnprojekte, ein Wasserstraßenprojekt und sechs Energieleitungsprojekte.

Die durchschnittliche Dauer der dem BVerwG erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:

 

 

 

 

 

(Die im Jahr 2015 im Vergleich zu den übrigen Jahren kürzere Verfahrensdauer ist auf eine größere Zahl unstreitiger Erledigungen zurückzuführen.)

4. Übersicht über die Geschäftszahlen

Im Einzelnen weist die Statistik für das Jahr 2016 im Vergleich zu den Vorjahren hinsichtlich der Eingänge, der Erledigungen und der anhängigen Verfahren folgende Geschäftszahlen aus:

BVerwG, Pressemitteilung v. 01.03.2017

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