• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

StMI: Neue Software zur GPS-Ortung in Notfällen

2. März 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute in Nürnberg eine neuentwickelte Software für die Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei vorgestellt, die eine Ortung in Notfällen über SMS ermöglicht. Über den GPS-Empfänger im Smartphone kann die Polizei nach Freigabe durch den Anrufer die Position bis auf wenige Meter genau feststellen. Die neue Ortungsmöglichkeit wurde federführend beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd entwickelt und dort sowie beim Polizeipräsidium Mittelfranken bereits seit mehreren Wochen erfolgreich getestet.

„Bis Ende März werden wir alle Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei mit der innovativen Software ausstatten“, kündigte Herrmann an.

Anzeige

„So können wir unseren Bürgerinnen und Bürgern im Notfall noch schnellere Hilfe bieten.“

Die Ausstattung mit der innovativen Software kostet dem Freistaat einmalig rd. € 70.000. Dazu kommen knapp € 6.000 an jährlichen Betriebskosten.

Wie Herrmann erläuterte, gehen mehr als eine Million Notrufe pro Jahr über die Notrufnummer ‚110‘ bei der Bayerischen Polizei ein.

„Immer wieder kommt es leider vor, dass Anrufer ihren genauen Standort nicht angeben können“, so der Minister.

Es verstreiche wertvolle Zeit, bis die Einsatzkräfte vor Ort sind.

„Gerade in Gefahrensituationen zählt aber jede Minute“, betonte Herrmann.

„In solchen Fällen bietet die unmittelbare Einbindung der GPS-Ortung in das Einsatzleitsystem der Bayerischen Polizei völlig neue Möglichkeiten und ist deutschlandweit in dieser Form einmalig.“

Laut Herrmann können die Informationen im Bedarfsfall auch unverzüglich über eine Schnittstelle zwischen den Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei mit den Integrierten Leitstellen der Feuerwehren und Rettungsdienste ausgetauscht werden.

Anzeige

Nach Herrmanns Worten kann das neue System jeder nutzen, der ein internetfähiges Mobiltelefon mit aktivierter GPS-Funktion und Netzempfang hat. Eine spezielle Notruf-App sei nicht notwendig. Wie der Minister erklärte, können die Einsatzzentralen im Notfall an die Mobiltelefonnummer des Anrufers eine SMS mit einem Weblink versenden, wahlweise in verschiedenen Sprachen. Nachdem dieser Link vom Anrufer aufgerufen wurde, wird die GPS-Position des Smartphones ausgelesen. Die Koordinaten werden dann an die jeweilige Einsatzzentrale der Bayerischen Polizei übertragen und automatisch in einer Karte dargestellt.

Herrmann: „Der Polizist am Notrufannahmeplatz kann somit den aktuellen Standort des Anrufers feststellen und die Polizeistreife gezielt hinschicken.“

Dadurch werde die Arbeit der Einsatzkräfte insbesondere in Eilfällen erheblich erleichtert.

Ganz besonders wichtig ist dem bayerischen Innenminister, dass der Datenschutz in jedem Fall gewährleistet ist.

„Durch das Bestätigen des Links gestattet der Anrufer selbst die nur einmalige Ortung seines Standorts“, erläuterte Herrmann.

„Eine weitere Ortung erfolgt nicht.“

Außerdem werden die übermittelten Daten nur in polizeieigenen Systemen verarbeitet. Eine Datenübernahme von externen Anbietern in das Einsatzleitsystem der Bayerischen Polizei findet nicht statt.

StMI, Pressemitteilung v. 02.03.2017

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Im Fokus, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PolFeu

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

März 2017
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
« Feb   Apr »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK