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StMBW: Mobile Reserven im Einsatz – Unterricht findet statt – Ministerium im Dialog mit dem BLLV

Das Bayerische Bildungsministerium nimmt zu den Aussagen des BLLV zur Personalsituation an Grund- und Mittelschulen Stellung. Die Situation ist aufgrund des hohen Zustroms von jungen Zuwanderern und der dazu nötigen Klassenbildung sowie der mancherorts noch spürbaren Grippewelle zwar angespannt. Allerdings sichern das Bildungsministerium, die Regierungen, die Schulämter und die Schulen mit verschiedenen Instrumenten den Unterricht. Die mobilen Reserven sind im Einsatz, schulhausinterne Maßnahmen wirken ergänzend. Der Vorschlag des BLLV mache deutlich, dass dieser die Sondersituation erkenne und hier an einer konstruktiven Lösung mitarbeite.

1. Der massive Zustrom von Flüchtlingen hat das Schulwesen in Bayern wie in den anderen Ländern vor große und nicht planbare Herausforderungen gestellt. Bayern war hier besonders betroffen, knapp 60.000 Schüler in schul- und berufsschulpflichtigem Alter sind hier zusätzlich zu unterrichten. Entsprechend wurden z. B. über 700 Übergangsklassen an Grund- und Mittelschulen sowie vielfältige weitere Sprachangebote zusätzlich eingerichtet. Der Bedarf an Lehrkräften war und ist durch diese enorme und nicht vorhersehbare Herausforderung durch die jungen Zugewanderten sehr groß.

2. Die Unterrichtsversorgung an den Grund- und Mittelschulen inklusive der mobilen Reserven war zum Schuljahresbeginn 2016/2017 in vollem Umfang sichergestellt, die mobilen Reserven wurden planmäßig seitdem sukzessive aufgestockt. Derzeit sind über 3.000 mobile Reserven, also ausgebildete Lehrkräfte, im Umfang von rund 2.150 Vollzeitstellen im Einsatz, um an Grund- und Mittelschulen den Unterricht sicherzustellen.

3. Für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen hat es zum Schuljahr 2016/2017 eine Volleinstellung gegeben. Wenn für die Einstellung besetzbare Planstellen mangels geeigneter Bewerber oder auf Grund von Nichtantritten nicht besetzt werden können, werden hierfür bis zum nächsten Einstellungstermin befristete Arbeitsverträge auch für Lehrkräfte anderer Lehrämter vergeben, so dass alle Einstellungskapazitäten ausgeschöpft werden können. Bayern setzt hier nicht – wie dies in einzelnen anderen Bundesländern praktiziert wird – auf völlige Quereinsteiger ohne Lehramtsbefähigung (siehe auch SZ von heute).

4. Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an Mittelschulen wurden zum Schuljahresbeginn 2015/16, zum Februar 2016, zum Schuljahresbeginn 2016/2017 sowie zum Februar 2017 Lehrkräften mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien Maßnahmen der Zweitqualifizierung angeboten mit der Aussicht, nach dieser eine Beamtenplanstelle zu erhalten. Derzeit befinden sich knapp 900 Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien in einer Maßnahme der Zweitqualifizierung.

5. Zum Schulhalbjahr sind knapp 400 Lehrkräfte – ein Teil aufgrund des Erreichens der Altersgrenze, ein Teil aufgrund eines eigenen Antrags – in den Ruhestand gegangen. Auch der Großteil dieser Lehrkräfte wurde bereits ersetzt. Einige Besetzungsverfahren sind an den Regierungen noch im Gange.

6. Seit 2007 besteht die Möglichkeit, dass Lehrkräfte auf freiwilliger Basis ein Arbeitszeitkonto aufbauen: Mehr geleistete Stunden werden später abgebaut.

Trotz dieser umfangreichen Bereitstellung von Lehrkräften für Vertretungsfälle lässt sich nicht restlos ausschließen, dass es an einzelnen Schulen zu unvorhersehbaren Engpässen kommt, etwa bei der massiven akuten Grippe. Diese hatte auch vor Krankenhauspersonal nicht Halt gemacht, wo z. T. Einschnitte in den Dienstleistungen nötig wurden. Auch an Schulen sind flexible Lösungen erforderlich. Dazu zählen schulhausinterne Maßnahmen wie z.B. gegebenenfalls Klassenzusammenlegungen oder Parallelführungen, sowie die gegenseitige Unterstützung benachbarter Schulämter.

StMBW, Pressemitteilung v. 06.03.2017