Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Bundesratsinitiative zur Strafzumessung bei Tätern mit kulturellen oder religiösen Prägungen, die mit der deutschen Rechtsordnung unvereinbar sind

Der Ministerrat hat heute beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Strafzumessung bei Taten, die von Tätern mit abweichenden kulturellen oder religiösen Prägungen begangen wurden, in den Bundesrat einzubringen. Darin wird geregelt, dass für die Strafzumessung die Tatumstände auf der Basis der Wertmaßstäbe der hiesigen Rechtsgemeinschaft zu würdigen sind und damit nicht zu vereinbarende kulturelle oder religiöse Wertvorstellungen des Täters nicht zu einer Strafmilderung führen dürfen, wenn der Widerspruch zu der hiesigen verfassungsmäßigen Ordnung fundamental ist.

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

„Mit unserem Gesetzesvorschlag wollen wir ganz deutlich machen: Die religiöse oder kulturelle Prägung des Täters darf für sich gesehen grundsätzlich kein Anlass für eine Strafmilderung sein. Es muss daher klar sein: Religiös, kulturell oder aus anderem Grund motivierte Handlungen, die in einem fundamentalen Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, sind von vornherein einer Strafmilderung nicht zugänglich.“

Das geltende Strafzumessungsrecht ist im Hinblick auf die Relevanz kultureller und religiöser Wertvorstellungen des Täters lückenhaft. Auch deshalb gibt es in diesem Bereich bislang keine klare und einheitliche Rechtsprechung.

Bausback: „Gerade angesichts der in jüngerer Zeit erfolgten starken Migration nach Deutschland ist ein souveräner und an der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland orientierter Umgang mit kulturell oder religiös geprägten Tätern wichtiger denn je. Wir brauchen daher für diese Taten klare gesetzliche Vorgaben im Bereich der Strafzumessung. Bayern geht hier mit seiner Bundesratsinitiative voran!“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 07.03.2017