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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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BNetzA: Bundesnetzagentur erwartet Antrag für SuedLink

8. März 2017 by Klaus Kohnen

Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben heute Vorschläge für den Verlauf von SuedLink veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur erwartet in Kürze einen Antrag auf Genehmigung eines Korridors, in dem die Leitungen verlaufen werden. Sie wird diesen in einem mehrstufigen Verfahren prüfen und dabei eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit durchführen.

„Für das Projekt SuedLink gilt der Vorrang der Erdverkabelung. Die Bundesnetzagentur wird den Antrag der Übertragungsnetzbetreiber sorgfältig prüfen“, kündigt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, an.

„Das gilt mit gleicher Ernsthaftigkeit für den Vorschlagskorridor wie auch für die Alternativen. Erst am Ende des Verfahrens steht fest, durch welche Bundesländer und Regionen die Leitung führen wird“, so Homann weiter.

Schlagader der Energiewende

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Das Projekt SuedLink setzt sich aus den beiden Gleichstromvorhaben von Wilster (Schleswig-Holstein) nach Grafenrheinfeld (Bayern) und von Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) nach Großgartach (Baden-Württemberg) zusammen. Es soll den an Land und auf See erzeugten Windstrom aus dem Norden nach Bayern und Baden-Württemberg transportieren. Dies ist notwendig, um den dortigen Energiebedarf zu decken, wenn bis 2022 alle dort verbliebenen Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Des Weiteren dient SuedLink auch der Integration des deutschen in das europäische Übertragungsnetz.

Die Leitungen sollen vorrangig unterirdisch als Erdkabel verlegt werden. Die dabei angewendete Gleichstromtechnologie ermöglicht einen verlustarmen Transport von Strom über weite Strecken. Zudem sollen sie zur Minimierung von Umweltauswirkungen auf weiter Strecke gemeinsam verlegt werden. Die Inbetriebnahme ist ab dem Jahr 2025 geplant.

Abschnittsweise Beantragung

Die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben angekündigt, das Projekt in fünf Abschnitten zu beantragen. Nach dem Antrag zum ersten Abschnitt Mitte März folgen bis Ende April die Anträge für die weiteren Abschnitte.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass das Projekt angesichts der Gesamtlänge besser strukturiert und das Verfahren unter Einbezug der Öffentlichkeit besser gehandhabt werden kann.

Antragskonferenzen voraussichtlich ab Mai 2017

Nach Prüfung der Antragsunterlagen auf Vollständigkeit wird die Bundesnetzagentur diese voraussichtlich im April veröffentlichen auf den Internetseiten www.netzausbau.de/vorhaben3 und www.netzausbau.de/vorhaben4.

Im Anschluss lädt die Behörde zu öffentlichen Fachgesprächen, den sogenannten Antragskonferenzen, entlang der vorgeschlagenen Trassenkorridorverläufe ein. Dort haben Behörden,Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich zu informieren und Hinweise zu den Vorschlägen der Netzbetreiber abzugeben. Die Termine werden auf der Website www.netzausbau.de und in den regionalen Tageszeitungen bekanntgegeben.

Die Antragskonferenzen sind der erste Schritt der umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungsverfahren der Bundesfachplanung.Am Ende der Bundesfachplanung wird die Bundesnetzagentur 500 bis 1000 Meter breite Korridore festlegen. Diese werden Ausgangspunkt für die darauf folgenden Planfeststellungsverfahren sein, die über den genauen Verlauf der Stromleitungen innerhalb des jeweiligen Korridors entscheiden werden.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf den Webseiten der Übertragungsnetzbetreiber unter:

  • www.tennet.de
  • www.transnetbw.de

Informationen zur Bundesfachplanung und später die Bekanntmachung der Antragskonferenzen sind zu finden unter

  • www.netzausbau.de/vorhaben3 und
  • www.netzausbau.de/vorhaben4.

BNetzA, Pressemitteilung v. 08.03.2017

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