• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Staatskanzlei: Zum Bundesrat am 10. März 2017

9. März 2017 by Klaus Kohnen

Bundesratsminister Dr. Marcel Huber: „Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen / Transitzentren zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht / Ermittlungsbefugnisse ausweiten, Kriminelle dürfen technisch nicht besser aufgestellt sein als die Strafverfolger / Besserer Schutz vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien“

Zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten (TOP 6)

Die Staatsregierung will morgen im Bundesrat eine Entscheidung über die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Algerien, Marokko und Tunesien herbeiführen und hat dazu das bereits im Mai 2016 vom Bundestag beschlossene und am 17.06.2016 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzte Gesetz wieder aufsetzen lassen. Bayerns Bundesratsminister Dr. Marcel Huber:

Anzeige

„Asylanträge, die nicht auf Grund politischer Verfolgung, sondern aus rein wirtschaftlichen Gründen gestellt werden, sind missbräuchlich und müssen rasch und ohne großen Aufwand abgelehnt werden können. Dies betrifft die ganz überwiegende Zahl der Asyl-Antragsteller aus den Maghreb-Staaten. Noch haben die an den Landesregierungen beteiligten Grünen die Chance, von ihrer Verweigerungshaltung abzurücken und sich der Lebensrealität zu stellen.

Es liegt im Interesse unseres Landes, diese wichtige Weichenstellung zu ermöglichen. Solidarität kann es nur für die wirklich Schutzbedürftigen geben und auf die müssen wir uns konzentrieren. Erfolglose Anträge müssen dagegen schnell bearbeitet werden und abgelehnte Asylbewerber zügig unser Land verlassen. Das ist auch wichtig für den Erhalt von Akzeptanz und Hilfsbereitschaft in unserer Bevölkerung. Hier müssen alle Länder an einem Strang ziehen. Dabei ist mir noch eines wichtig: Das Grundrecht auf Asyl bleibt durch das Gesetz unangetastet. Wer politische Verfolgung nachweist, erhält nach wie vor unseren Schutz. Der Zustimmung zur Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsländer um die Maghreb-Staaten steht also nichts entgegen.“

[Red. Hinweise: Stellungnahmen zum Gesetzesvorhaben nebst Verfahrensverlauf; ausführliche redaktionelle Anmerkung zur rechtlichen Bedeutung der Einstufung als „sicherer Herkunftsstaat“: hier]

Zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht (TOP 37)

Anzeige

Bayern begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung der Ausreisepflicht. Er erleichtert die Klärung der Identität von Flüchtlingen, verbessert die Durchsetzung der Ausreisepflicht von abgelehnten Asylbewerbern und ermöglicht durch den Einsatz der elektronischen Fußfessel eine bessere Überwachung von ausreisepflichtigen Gefährdern. Nach Auffassung der Staatsregierung greifen die Regelungen allerdings zu kurz. Bundesratsminister Huber:

„Bayern fordert vom Bund die Einrichtung von Transitzentren an der Grenze. Dort müssen Polizei, Behörden und Gerichte zusammenarbeiten und innerhalb kurzer Zeit entscheiden, wer einreisen darf und wer nicht. Auch die Klärung der Identität muss sofort erfolgen. Aussichtslose Asylanträge aus sicheren Herkunftsstaaten könnten direkt vor Ort beschleunigt bearbeitet werden. Das ist besser, als alle Asylbewerber ins Land zu lassen und in ganz Deutschland zu verteilen, um sie dann nach Ablehnung der Asylanträge wieder abschieben zu müssen.“

Zudem muss nach Auffassung der Staatsregierung der Aufenthaltstitel eines Ausländers bei Begehung schwerer Straftaten bereits unmittelbar kraft Gesetzes erlöschen. Wer sein Abschiebungshindernis selbst verschuldet oder wessen Heimatstaat die Ausstellung von Heimreisepapieren verweigert, darf keine Duldung mehr erhalten.

„Bayern wird darauf dringen, dass diese Aspekte im weiteren Verfahren eingebracht werden“, so Huber.

[Red. Hinweis: Stellungnahmen zum Gesetzentwurf bzw. Genese desselben]

Zur bayerischen Initiative für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime (TOP 89)

Die Staatsregierung hat Anfang des Jahres das „Sofortprogramm Innere Sicherheit“ beschlossen, das auch dringend erforderliche Entscheidungen auf Bundesebene aufzeigt. In Umsetzung des Sofortprogramms im Bereich des Strafprozessrechts will Bayern den Bundesgesetzgeber auffordern, zeitnah in wichtigen Bereichen die Ermittlungsbefugnisse zu stärken und stellt dazu morgen einen Entschließungsantrag vor.

Huber: „Der Staat hat den Auftrag, seine Bürger zu schützen. Dazu leistet die Strafverfolgung einen wichtigen Beitrag. Neue Formen der Kriminalität und durch neue Technologien geändertes Kommunikationsverhalten erfordern allerdings auch neue Instrumentarien für die Behörden. Die Justiz braucht dazu ein effektives Handwerkszeug. Kriminelle dürfen technisch nicht besser aufgestellt sein als die Strafverfolger. Die vielfältigen Kommunikationswege, die es Terroristen und Extremisten ermöglichen, miteinander in Kontakt zu treten, müssen wirksam überwacht werden können. Cyberkriminelle können nur durch Zugriff auf Daten gestellt werden. Schwerste Straftaten oder Wohnungseinbrüche dürfen nicht nur deswegen folgenlos bleiben, weil die Täter mangels hinreichender strafprozessualer Befugnisse nicht ermittelt und insbesondere die dahinter stehenden Netzwerke nicht aufgedeckt werden können. Die Schlagkraft der Justiz ist hier nachhaltig zu erhöhen.“

Bei Wohnungseinbruchsdiebstählen sollen die Möglichkeiten zum Zugriff auf Telekommunikationsinhalte und -verkehrsdaten verbessert werden. Um verschlüsselte Kommunikation abhören zu können, muss die Quellen-TKÜ erlaubt werden. Nötig ist weiterhin die Schaffung von Befugnissen zur Onlinedurchsuchung und zur verdeckten Sicherung von Cloud-Daten.

[Red. Hinweis: Verbundene Meldungen]

Zur bayerischen Initiative „Ausländische Investitionen – Technologische Souveränität sichern“ (TOP 24)

Der Bundesrat wird morgen voraussichtlich eine bayerische Initiative zum Schutz vor dem Ausverkauf von Schlüsseltechnologien beschließen.

Huber: „Wir stellen fest, dass Investoren aus Ländern mit staatlich gelenkter Wirtschaft zunehmend versuchen, gezielt industrielle Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien der Zukunft aufzukaufen. Die Übernahmen sind strategisch motiviert und verfolgen das klare Ziel, in diesen Bereichen eine Vormachtstellung aufzubauen. Wenn dann noch durch staatliche Subventionen unterstützt überhöhte Preise geboten werden und dadurch alternative, am Marktwert des betroffenen Unternehmens orientierte Angebote keine Chance haben, unterläuft das unsere Marktwirtschaft. Hier müssen wir zukünftig genauer hinsehen. Es geht um einen ausgewogenen Weg zwischen Offenheit für Investoren aus dem Ausland und dem Erhalt unserer technologischen Souveränität.“

[Red. Hinweis: Verbundene Meldungen]

Staatskanzlei, Pressemitteilung v. 09.03.2017

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Demografie/ Integration, Gesetzgebung, Im Fokus, Justiz/ Rechtspflege, Kardinalthemen, Kommunales, Polizei/ Sicherheit/ Ordnung Schlagwörter: Anzeigen DemInt, Anzeigen genot, Anzeigen PolFeu, Bundesratsinitiative "Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus Extremismus Wohnungseinbruch und Cybercrime", Bundesratsinitiative Ausländische Investitionen - Technologische Souveränität sichern, Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, Gesetz zur Einstufung von Algerien Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten, Sichere Herkunftsstaaten

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

März 2017
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
« Feb   Apr »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK