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StMFLH: Freistaat intensiviert Betreuung von geerbten Immobilien

„Der Freistaat stellt in den nächsten beiden Jahren € 3 Mio. zusätzlich für die Verwaltung und Verwertung von Nachlassimmobilien zur Verfügung. Mit dem Geld sollen Betreuung und Pflege geerbter Immobilien intensiviert und mehr abrissfähige Immobilien aus dem Ortsbild entfernt werden. Damit leisten wir einen zusätzlichen Beitrag zur Verbesserung des Ortsbildes und zur Steigerung der Standortattraktivität. Außerdem verbessern wir die Kommunikation mit den Kommunen durch ein System fester Ansprechpartner beim Landesamt für Finanzen“, kündigte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder in München an.

„Primäre Aufgabe des Freistaates ist und bleibt es allerdings, die geerbten Immobilien zeitnah zu veräußern“, betonte der Minister.

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Dabei agiere der Freistaat äußerst erfolgreich.

„Die derzeitige Erfolgsquote liegt danach zwischen 70 und 95%“, führte Söder aus.

Er machte auch klar, dass die Anzahl der Fiskalerbschaften nichts über die Qualität der Lebensverhältnisse in einer ganzen Region aussage.

„Niedrigere Grundstückswerte sind kein Indiz für schlechtere Lebensverhältnisse der Menschen“, so der Finanzminister.

Die im Geschäftsbereich des Finanzministeriums mit dem Thema Fiskalerbschaften befassten Behörden Landesamt für Finanzen (LfF) und Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) werden außerdem noch weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Umgangs mit Fiskalerbschaften ergreifen:

  • Künftig sollen mehr „Schrottimmobilen“ abgerissen werden, die das Ortsbild beeinträchtigen. Dies wird in Einzelfällen insbesondere zur Verkehrssicherung bereits getan. Das Finanzministerium wird dies jedoch forcieren.
  • Unterhalt und Betreuung von „Problemimmobilien“ werden verbessert, z.B. durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den kommunalen Bauhöfen, etwa zur Durchführung von Mäharbeiten und Verkehrssicherungsmaßnahmen. Auch das leistet einen Beitrag zur Verbesserung des Ortsbildes.
  • Die Kommunikation mit den Kommunen wird weiter verbessert. Dazu wurde bereits ein System fester Ansprechpartner beim Landesamt für Finanzen etabliert und im Internet unter www.lff.bayern.de veröffentlicht. Jedem Landkreis und seinen Kommunen wird namentlich ein Ansprechpartner zugeteilt, der für Fragen zur Verfügung steht. Auf diese Weise wird insb. die Betreuung der betroffenen Kommunen institutionalisiert und personalisiert.

Der Freistaat Bayern ist derzeit (Stand Nov. 2016) (Mit-)Eigentümer von insgesamt 3.037 Immobilien aus Fiskalerbschaften, davon 1.263 im Alleineigentum des Freistaates. Von den 3.037 Immobilien liegen 158 in Niederbayern, 169 in Schwaben, 176 in Oberbayern, 177 in der Oberpfalz, 230 in Mittelfranken, 586 in Oberfranken und 744 in Unterfranken. 797 liegen außerhalb Bayerns bzw. lassen sich keinem bayerischen Regierungsbezirk zuweisen. Zur Ursache der unterschiedlichen regionalen Verteilung innerhalb Bayers liegen keine Daten oder Erhebungen vor, aus denen verlässliche Schlüsse gezogen werden können. Viele Nachlassimmobilien (aktuell 797) liegen jedoch auch außerhalb Bayerns.

StMFLH, Pressemitteilung v. 09.03.2017