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StMJ: Bayerischer Richter an den Bundesgerichtshof gewählt

Der Richterwahlausschuss hat heute in Berlin den Richter am OLG Nürnberg, Herrn Christian Röhl, zum Richter am BGH gewählt. Der bayerische Justizminister und Vertreter Bayerns im Richterwahlausschuss, Prof. Dr. Winfried Bausback, hierzu kurz nach der Wahl:

„Ich freue mich sehr, dass mit Christian Röhl ein weiterer ausgezeichneter Jurist aus der bayerischen Justiz an den BGH berufen wurde. Ich gratuliere Herrn Röhl von ganzem Herzen und wünsche ihm persönlich viel Erfolg bei seiner neuen Aufgabe! Ich bin mir sicher: Herr Röhl ist mit seinem herausragenden Fachwissen und seinen vielfältigen Erfahrungen geradezu prädestiniert für das hohe Amt eines Bundesrichters. Seine Wahl ist natürlich ein großer Erfolg für Herrn Röhl ganz persönlich. Sie ist aber auch eine großartige Auszeichnung für die gesamte bayerische Justiz.“

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Herr Christian Röhl (47 Jahre) wurde in Krefeld geboren. Seit seinem Eintritt in die bayerische Justiz am 01.04.1998 bewies er sein hervorragendes Können in den verschiedensten Bereichen. Auf seinen Karrierestart bei der Staatsanwaltschaft Amberg folgte eine gut zweijährige Abordnung an das Bundesjustizministerium. Nach Stationen als Richter am AG Nürnberg (ab November 2001) und am LG Nürnberg-Fürth (ab Juli 2004) war er ab Dezember 2008 für drei Jahre an den BGH abgeordnet. Am 01.04.2012 wurde er zum Richter am OLG Nürnberg ernannt. Dort ist er derzeit unter anderem für Berufungen und Beschwerden in Handelssachen und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Herr Röhl auch Mitautor verschiedener wissenschaftlicher Fachbeiträge. Darüber hinaus engagierte er sich als Referent beim Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge und Asylbewerber, einem Projekt der bayerischen Justiz, das durch die Vermittlung zentraler Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit hoher Bleibeperspektive leistet.

Bausback abschließend: „Mit Herrn Röhl wird der BGH einen außergewöhnlich begabten sowie besonders tatkräftigen und im höchsten Maße pflichtbewussten Richter in seine Reihen aufnehmen. Für seine verantwortungsvolle künftige Tätigkeit wünsche ich ihm eine allzeit glückliche Hand!“

StMJ, Pressemitteilung v. 09.03.2017